Subventionen & Vergesellschaftung der Folgekosten


Uranabbau nicht Kohlendioxid-neutral: SPD-Fraktion gegen Subventionierung der Atomenergie durch EU
Gleichstellung der Atomenergie mit erneuerbaren Energien


(18.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich beim europäischen Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 15. Juni klar gegen eine Gleichstellung der Atomenergie mit Erneuerbaren Energien und gegen jedwede Subventionierung vorhandener oder geplanter Atomkraftwerke aussprechen. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9554). Gleichzeitig soll sie auf eine Weiterentwicklung der Energiewende hinwirken.

In ihrem Antrag verweist die Fraktion auf die von der dänischen Ratspräsidentschaft erbetenen Stellungnahmen zum EU-Energiefahrplan bis 2050. Vier Mitgliedstaaten (Großbritannien, Frankreich, Polen und Tschechien) hätten sich darin für eine Gleichstellung der Atomenergie mit erneuerbaren Energien ausgesprochen.

Beide Energieformen seien kohlendioxidneutral und damit wichtige Mittel gegen den Klimawandel, zitiert die SPD-Fraktion die Haltung der vier EU-Mitgliedsländer, die deshalb vorgeschlagen hätten, die finanzielle Förderung des Abbaus der Kohlendioxid-Emissionen technologiefrei erfolgen zu lassen.

"Die Motivation hinter dieser Forderung ist jedoch ökonomischer Natur", stellt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag fest. Alte abgeschriebene Reaktoren seien nur durch die Milliardensubventionen und die Vergesellschaftung der Folgekosten profitabel. Der Neubau vor Reaktoren rechne sich dagegen nicht, da er teurer sei und länger dauere als bei jedem anderen Kraftwerk, gleichzeitig aber durch die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Zukunft kein Preisvorteil mehr bestehe. "Atomenergie ist nicht nur viel zu gefährlich, sondern auch schlichtweg nicht wettbewerbsfähig", argumentiert die SPD-Fraktion und verweist auf mehrere Beispiele. Außerdem sei die Atomenergie wegen des hohen Energieverbrauchs beim Uranabbau nicht Kohlendioxid-neutral. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen