Subventionen & Vergesellschaftung der Folgekosten
Uranabbau nicht Kohlendioxid-neutral: SPD-Fraktion gegen Subventionierung der Atomenergie durch EU
Gleichstellung der Atomenergie mit erneuerbaren Energien
(18.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich beim europäischen Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 15. Juni klar gegen eine Gleichstellung der Atomenergie mit Erneuerbaren Energien und gegen jedwede Subventionierung vorhandener oder geplanter Atomkraftwerke aussprechen. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9554). Gleichzeitig soll sie auf eine Weiterentwicklung der Energiewende hinwirken.
In ihrem Antrag verweist die Fraktion auf die von der dänischen Ratspräsidentschaft erbetenen Stellungnahmen zum EU-Energiefahrplan bis 2050. Vier Mitgliedstaaten (Großbritannien, Frankreich, Polen und Tschechien) hätten sich darin für eine Gleichstellung der Atomenergie mit erneuerbaren Energien ausgesprochen.
Beide Energieformen seien kohlendioxidneutral und damit wichtige Mittel gegen den Klimawandel, zitiert die SPD-Fraktion die Haltung der vier EU-Mitgliedsländer, die deshalb vorgeschlagen hätten, die finanzielle Förderung des Abbaus der Kohlendioxid-Emissionen technologiefrei erfolgen zu lassen.
"Die Motivation hinter dieser Forderung ist jedoch ökonomischer Natur", stellt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag fest. Alte abgeschriebene Reaktoren seien nur durch die Milliardensubventionen und die Vergesellschaftung der Folgekosten profitabel. Der Neubau vor Reaktoren rechne sich dagegen nicht, da er teurer sei und länger dauere als bei jedem anderen Kraftwerk, gleichzeitig aber durch die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Zukunft kein Preisvorteil mehr bestehe. "Atomenergie ist nicht nur viel zu gefährlich, sondern auch schlichtweg nicht wettbewerbsfähig", argumentiert die SPD-Fraktion und verweist auf mehrere Beispiele. Außerdem sei die Atomenergie wegen des hohen Energieverbrauchs beim Uranabbau nicht Kohlendioxid-neutral. (Deutscher Bundestag: ra)
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.