Geldwäsche und Steuerhinterziehung


Keine Straffreiheit bei drohender Entdeckung: Koalition ändert Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Steuerhinterziehung: Straffreiheit soll nicht mehr eintreten, wenn bei einer der offenbarten Taten ohnehin die Entdeckung droht


(22.03.11) - Planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern soll nicht mehr belohnt werden. Außerdem soll in Fällen der strafbefreienden Selbstanzeige bei größeren Hinterziehungsbeträgen in Zukunft ein Zuschlag auf die hinterzogene Steuersumme gezahlt werden. Der Finanzausschuss nahm einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (17/4182) mit einigen Änderungen an. Während die Koalitionsfraktionen zustimmten, lehnten SPD- und Linksfraktion den Entwurf ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.

Nach den Vorschriften des Entwurfs müssen Steuerhinterzieher bei einer strafbefreienden Selbstanzeige in Zukunft alle Hinterziehungssachverhalte offenlegen und nicht nur die Bereiche, in denen eine Aufdeckung bevorsteht. Damit sollen sogenannte Teilselbstanzeigen ausgeschlossen werden.

Die Koalitionsfraktionen konkretisierten diesen Punkt mit einem Änderungsantrag. Danach ist es für eine wirksame Selbstanzeige erforderlich, dass alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart – zum Beispiel Einkommensteuer - vollständig offenbart werden. "Die strafbefreiende Wirkung tritt – vorbehaltlich der weiteren Bedingungen – dann für die verkürzte Steuer 'Einkommensteuer' ein", heißt es in dem Änderungsantrag.

Außerdem soll die Straffreiheit nicht mehr eintreten, wenn bei einer der offenbarten Taten ohnehin die Entdeckung droht. Damit verschärften die Koalitionsfraktionen den Entwurf weiter. Die Strafbefreiung soll nur bis zu einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro gelten. Um bei höheren Summen Anreize zur Selbstanzeige zu schaffen, soll von Strafverfolgung abgesehen werden, "wenn neben der Entrichtung von Steuer und Zins eine freiwillige Zahlung von 5 Prozent der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuer zu Gunsten der Staatskasse geleistet wird", heißt es in dem Änderungsantrag.

Ein Sprecher der Unionsfraktion sagte in der Sitzung, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bleibe erhalten, aber es werde verhindert, dass es als Instrument der Steuerhinterziehung benutzt werde. Auch eine Teilselbstanzeige werde nicht mehr zur Strafbefreiung führen. Die Einführung der 50.000-Euro-Grenze orientiere sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Steuerhinterziehung in großem Ausmaß.

Die FDP-Fraktion sprach von einer "zielgenauen Bekämpfung der schwer kriminellen Steuerhinterziehung" und erinnerte an die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die klar gezeigt habe, dass an der strafbefreienden Selbstanzeige festgehalten werden müsse. Auch die Einführung der 50.000-Euro-Grenze sei richtig.

Da die Einführung dieser Grenze zwischen Unions- und FDP-Fraktion zunächst umstritten war, nannte die SPD-Fraktion das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz spöttisch ein "Schwarz-Gelb-Bekämpfungsgesetz". Der freiwillige Zuschlag von 5 Prozent zur Strafabwendung sei eine "moderne Form des Ablasshandels", kritisierte die SPD-Fraktion, die sich dafür aussprach, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige ganz abzuschaffen.

Die Linksfraktion lehnte die Strafbefreiung durch die Finanzbehörden ab und schlug einen anderen Weg vor: So könnte überlegt werden, den Gerichten die Möglichkeit zu geben, ein Steuerstrafverfahren bei Erfüllung bestimmter Bedingungen einzustellen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich gegen die Forderung der anderen Oppositionsfraktionen aus, die strafbefreiende Selbstanzeige vollständig abzuschaffen. Die Regelung müsse aber sinnvoll begrenzt werden auf die Fälle, wo Menschen einen Fehler begehen würden. Ein Sprecher der Fraktion kritisierte den Gesetzentwurf der Koalition auch deshalb, weil es möglich bleibe, mehrmals im Leben die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige zu nutzen. (Deutscher Bundestag: ra)


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