Ausgestaltung der europäischen Finanzaufsicht
Antrag gegen Überregulierung: Koalition will kleine Banken vor zu starker Aufsicht schützen
Bürokratische Belastung durch das aufsichtsrechtliche Meldewesen soll verhältnismäßig bleiben
(04.04.12) - Eine Überregulierung kleiner und ausschließlich regional tätiger deutscher Sparkassen, Genossenschaften und Privatbanken durch europäische Aufsichtsbehörden soll vermieden werden. Dieses Ziel verfolgt ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Stärkung und effizienten Ausgestaltung der europäischen Finanzaufsicht (17/9151). Die Deutsche Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank in der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision, ESFS) ihre praktischen Erfahrungen und detaillierten Kenntnisse über die deutschen Finanzmarktstrukturen und die von ihnen beaufsichtigten Unternehmen aktiv einbringen.
Die drei ihm Rahmen des ESFS geschaffenen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) sollen "insbesondere ihre harmonisierende Funktion ausfüllen und die EU-weit einheitliche Anwendung des europäischen Aufsichtsrechts sicherstellen". Außerdem soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Aufsichtstätigkeit insbesondere der Vielfalt und den mittelständischen Strukturen im europäischen Finanzmarkt angemessen Rechnung trägt. CDU/CSU- und FDP-Fraktion fordern, dass im ESA-Personalpool "in angemessenem Maße deutsche Mitarbeiter vertreten sind".
Beide Fraktionen zeigen sich in dem Antrag besorgt, "dass eine nicht ausreichende Beschränkung der Aufsichtstätigkeit der ESAs auf ihre harmonisierende Funktion dazu führt, dass der Vielfalt im europäischen Finanzmarkt und insbesondere den mittelständischen Strukturen sowie dem Grundsatz der abgestuften Aufsichtsintensität entsprechend der Risikostruktur des beaufsichtigten Finanzinstituts (Proportionalitätsgrundsatz) nicht angemessen Rechnung getragen wird". Dies könne zu einer Überregulierung kleiner und ausschließlich regional aktiver Institute führen. "Außerdem ist darauf zu achten, dass die bürokratische Belastung durch das aufsichtsrechtliche Meldewesen verhältnismäßig bleibt", wird gefordert. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.