Ausgestaltung der europäischen Finanzaufsicht


Antrag gegen Überregulierung: Koalition will kleine Banken vor zu starker Aufsicht schützen
Bürokratische Belastung durch das aufsichtsrechtliche Meldewesen soll verhältnismäßig bleiben

(04.04.12) - Eine Überregulierung kleiner und ausschließlich regional tätiger deutscher Sparkassen, Genossenschaften und Privatbanken durch europäische Aufsichtsbehörden soll vermieden werden. Dieses Ziel verfolgt ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Stärkung und effizienten Ausgestaltung der europäischen Finanzaufsicht (17/9151). Die Deutsche Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank in der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision, ESFS) ihre praktischen Erfahrungen und detaillierten Kenntnisse über die deutschen Finanzmarktstrukturen und die von ihnen beaufsichtigten Unternehmen aktiv einbringen.

Die drei ihm Rahmen des ESFS geschaffenen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) sollen "insbesondere ihre harmonisierende Funktion ausfüllen und die EU-weit einheitliche Anwendung des europäischen Aufsichtsrechts sicherstellen". Außerdem soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Aufsichtstätigkeit insbesondere der Vielfalt und den mittelständischen Strukturen im europäischen Finanzmarkt angemessen Rechnung trägt. CDU/CSU- und FDP-Fraktion fordern, dass im ESA-Personalpool "in angemessenem Maße deutsche Mitarbeiter vertreten sind".

Beide Fraktionen zeigen sich in dem Antrag besorgt, "dass eine nicht ausreichende Beschränkung der Aufsichtstätigkeit der ESAs auf ihre harmonisierende Funktion dazu führt, dass der Vielfalt im europäischen Finanzmarkt und insbesondere den mittelständischen Strukturen sowie dem Grundsatz der abgestuften Aufsichtsintensität entsprechend der Risikostruktur des beaufsichtigten Finanzinstituts (Proportionalitätsgrundsatz) nicht angemessen Rechnung getragen wird". Dies könne zu einer Überregulierung kleiner und ausschließlich regional aktiver Institute führen. "Außerdem ist darauf zu achten, dass die bürokratische Belastung durch das aufsichtsrechtliche Meldewesen verhältnismäßig bleibt", wird gefordert. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen