Gegen Missbrauch von Leiharbeit
Werden Leiharbeit und Werkverträge ausschließlich zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt?
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) soll der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab dem ersten Tag festgeschrieben werden
(23.03.16) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern und hat deshalb einen entsprechenden Antrag (18/7370) vorgelegt. Darin stellt sie zwar fest, dass die Wirtschaft und ihre Unternehmen Flexibilität brauchen und insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen Flexibilitätsvorteile "unverzichtbar" seien. Aber wenn die Instrumente Leiharbeit und Werkverträge ausschließlich zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt werden, "dann ist das ein klarer Missbrauch", schreiben die Grünen.
Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Leiharbeit reformieren, den Missbrauch von Werkverträgen unterbinden, die Schein-Selbständigkeit verhindern und die Position der Beschäftigten stärken soll.
Unter anderem soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab dem ersten Tag festgeschrieben werden. Auf eine Höchstüberlassungsdauer soll dann verzichtet werden, da sie nach Ansicht der Grünen nicht mehr nötig sei. Um Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern, sollen die Prüfkriterien verändert werden. Außerdem sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen bekommen. (Deutscher Bundestag: ra)
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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