Gegen Missbrauch von Leiharbeit


Werden Leiharbeit und Werkverträge ausschließlich zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt?
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) soll der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab dem ersten Tag festgeschrieben werden

(23.03.16) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern und hat deshalb einen entsprechenden Antrag (18/7370) vorgelegt. Darin stellt sie zwar fest, dass die Wirtschaft und ihre Unternehmen Flexibilität brauchen und insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen Flexibilitätsvorteile "unverzichtbar" seien. Aber wenn die Instrumente Leiharbeit und Werkverträge ausschließlich zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt werden, "dann ist das ein klarer Missbrauch", schreiben die Grünen.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Leiharbeit reformieren, den Missbrauch von Werkverträgen unterbinden, die Schein-Selbständigkeit verhindern und die Position der Beschäftigten stärken soll.

Unter anderem soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab dem ersten Tag festgeschrieben werden. Auf eine Höchstüberlassungsdauer soll dann verzichtet werden, da sie nach Ansicht der Grünen nicht mehr nötig sei. Um Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern, sollen die Prüfkriterien verändert werden. Außerdem sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen bekommen. (Deutscher Bundestag: ra)


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