Antrag: Grüne für Änderung der Geschäftsordnung
Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition" in der laufenden Legislaturperiode
Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein
(24.01.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages "zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition" in der laufenden Legislaturperiode. In einem Antrag (18/183) fordert die Fraktion, dass Rechte, die die Geschäftsordnung einer qualifizierten Minderheit verleiht, auch von zwei Fraktionen gemeinsam ausgeübt werden können. Dies solle für Ausschussberatungen entsprechend gelten.
Ferner soll die Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein. "Vielmehr ist auch auf eine ausgewogene Repräsentanz der Oppositionsfraktionen zu achten", heißt es in der Vorlage. In der Begründung schreibt die Fraktion, die Geschäftsordnung des Bundestages sei "nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Regierungsfraktionen – wie jetzt die große Koalition – über eine extrem große Mehrheit verfügen". (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.