AfD hat Fragen zur Löschpflicht im Netz
Zu operativer Umsetzung, Straftatbeständen und Datenschutz beim "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" (Netzwerkdurchsetzungsgesetz)
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen nach Auffassung der Fragesteller Inhalte im Internet kontrolliert, gesperrt und ggf. gelöscht werden. Aus Sicht der Fragesteller besteht damit erstmals seit 1945 die Gefahr einer staatlich initiierten Zensur und damit eines Verstoßes gegen Artikel 5 des Grundgesetzes (GG)
Am 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungesgesetz (NetzDG) in Kraft getreten, das große Internetplattformen verpflichtet, vom 1. Januar an strafbare Inhalte zügig zu löschen. Die AfD-Fraktion will nun über eine Kleine Anfrage (19/210) von der Bundesregierung erfahren, wie dieses Gesetz im Einzelnen angewandt werden soll.
So fragt sie angesichts der Vorschrift, dass nur sogenannte Soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland das NetzDG anwenden müssen, wer die Überschreitung dieser Grenze feststellt und mit welcher Legitimation. Weiter fragt sie, welche Anbieter derzeit diese Grenze überschreiten.
Zu den Fragen gehört weiterhin die nach der Qualifikation von Mitarbeitern, die für die Plattformbetreiber Löschentscheidungen treffen. Außerdem erkundigt sich die AfD-Fraktion, wie es um die Gründung einer "regulierten Selbstregulierung" steht, an die Plattformbetreiber dem Gesetz zufolge strittige Löschentscheidungen delegieren können. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 24.01.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.