Selbstzahlerleistungen im Gesundheitswesen
Grüne fragen nach Entwicklung der individuellen Gesundheitsleistungen
Gefahr einer "tendenziösen Information und Aufklärung" seitens der Ärzte?
(24.07.12) - Individuelle Gesundheitsleistungen, bekannt als "IGel"-Leistungen, sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10266). Dabei handelt es sich um Selbstzahlerleistungen für die keine Leistungspflicht von Seiten der Krankenkassen besteht und die von den Versicherten selbst übernommen werden müssen. Nach repräsentativen Umfragen werden damit, schreiben die Grünen, jährlich rund 1,5 Milliarden Euro von den Vertragsärztinnen und -ärzten eingenommen.
Da viele Patientinnen und Patienten nicht in der Lage seien, zu beurteilen, inwieweit sie diese Leistungen wirklich benötigten, bestehe dabei die Gefahr einer "tendenziösen Information und Aufklärung" seitens der Ärzte, heißt es in der Kleinen Anfrage zur Begründung. Die Abgeordneten möchten daher wissen, wie die Regierung die Entwicklung dieser Leistungen einschätzt und wie sie die Tatsache bewertet, dass entgegen den bestehenden Regelungen schätzungsweise 50 bis 80 Prozent dieser Leistungen ohne schriftliche Vereinbarungen zustande kommen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.