Unabhängigkeit der EZB


ESM und Fiskalpakt: Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht Vorstellungen des Bundestages
Haftungsobergrenze könne nur mit Einwilligung des Bundestages erhöht werden könne


(26.09.12) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 in Sachen "ESM/Fiskalpakt" entspricht weitgehend den Vorstellungen des Deutschen Bundestages. Dies betonten die Prozessbevollmächtigten des Bundestages im Haushaltsausschuss.
Das Gericht habe inhaltlich keinerlei Einwände gegen den ESM und Fiskalpakt gehabt, sagten sie weiter. Allerdings habe es in der Frage der Haftungsobergrenze, die schon im Gesetz festgelegt wurde, einen Spielraum für Interpretation gesehen. Deshalb habe es gefordert, dass "völkerrechtlich sichergestellt" werden solle, dass diese Haftungsobergrenze nur mit Einwilligung des Bundestages erhöht werden könne. Über die Zuständigkeit des Haushaltsausschusses oder des Plenums des Deutschen Bundestages bei Einzelfragen des ESM werde erst im Hauptsacheverfahren entschieden, sagten die Prozessbevollmächtigten weiter.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärte, dass die Regierung kein Problem bei der Umsetzung der völkerrechtlichen Vorbehalte sehe. Die Haftungsobergrenze sei auch bisher unter allen Teilnehmern am ESM unstrittig gewesen. Weiter interessierte die Abgeordneten die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB), die in der vergangenen Woche angekündigt hatte, Anleihen in unbegrenzter Höhe aufkaufen zu wollen. Hier verwiesen die Regierung und die Prozessbevollmächtigten auf die Unabhängigkeit der EZB. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen