Mängel beim BND-Datenschutz


Kooperation des deutschen Geheimdiensts mit der NSA
Untersuchungsausschuss soll gemäß seinem Auftrag auch erhellen, ob und wie hiesige Geheimdienste in die Affäre um die Ausspähung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch ausländische Nachrichtendienste verwickelt sind

(30.10.14) - Defizite bei der praktischen Handhabung des Datenschutzes innerhalb des Bundesnachrichtendienstes (BND) und unterschiedliche rechtliche Positionen im Geheimdienst zu der im bayerischen Bad Aibling betriebenen Satellitenaufklärung ausländischer Datenströme wurden beim Auftritt der BND-Datenschutzbeauftragten vor dem Untersuchungsausschuss deutlich, der den Spähskandal über die massenhafte Ausforschung der Telekommunikationsdaten deutscher Bürger durch den US-Nachrichtendienst NSA und andere ausländische Dienste durchleuchten soll.

Zum Auftakt ihrer Vernehmung sagte die als Frau F. firmierende Zeugin, bei zwei BND-internen Datenbanken sei das vorgeschriebene Datei- und Ordnungsverfahren nicht vorgenommen worden, was auf ihre Anordnung hin nun nachgeholt werde. Zudem erläuterte F. dem Bundestagsgremium, dass aus ihrer Sicht Erfassung und Auswertung ausländischer Datenströme etwa aus Afghanistan dem BND-Gesetz unterlägen. Nach Auffassung der BND-Leitungsebene, so die Zeugin, sei dies hingegen nicht der Fall, da dieses Gesetz nur für die Datenerhebung durch den Nachrichtendiensr im Inland gelte, in Bad Aibling jedoch eine reine Auslandsaufklärung praktiziert werde. An dem bayerischen Standort findet auch eine Kooperation des deutschen Geheimdiensts mit der NSA statt.

Der Untersuchungsausschuss soll gemäß seinem Auftrag auch erhellen, ob und wie hiesige Geheimdienste in die Affäre um die Ausspähung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch ausländische Nachrichtendienste verwickelt sind. Ein besonderes Augenmerk wollen die Abgeordneten auf die Frage richten, ob vielleicht ein rechtswidriger internationaler "Ringtausch" mit geheimdienstlichen Informationen stattfindet. Der Datenschutz soll zwar gewährleisten, dass der BND keine Daten über deutsche Firmen und Bürger, an die er im Rahmen seiner Auslandsaufklärung gelangt, internationalen Partnern überlässt. Der Ausschuss will aber herausfinden, ob diesen Vorgaben stets Rechnung getragen wird. Eine zentrale Frage für die Fraktionsobleute: Haben die technischen Filter, die in Bad Aibling oder auch an einem Internet-Datenknoten in Frankfurt am Main eingesetzt wurden, tatsächlich alle Daten mit Inlandsbezug aussortiert, bevor Erkenntnisse an die NSA gingen?

Vor den Abgeordneten sagte die BND-Datenschutzbeauftragte, die divergierenden rechtlichen Bewertungen der Satellitenaufklärung in Bad Aibling zwischen ihr und der Spitze des Dienstes sei für die praktische Arbeit an dem Horchposten weniger bedeutsam als es erscheinen möge. Schließlich bewege sich auch die Auslandsaufklärung des BND nicht im rechtsfreien Raum. Jede Tätigkeit des Nachrichtendiensts unterliege dem Willkürverbot, der Beachtung der Menschenrechte und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Überdies seien alle Datenbanken so konstruiert und programmiert, dass sämtliche erfassten Daten mit Inland- wie Auslandbezug den Erfordernissen des BND-Gesetzes gerecht würden, beispielsweise bei Speicherfristen.

Die Zeugin äußerte die Vermutung, dass nicht nur in den zwei Fällen, für die inzwischen das einst unterbliebene Datei- und Ordnungsverfahren nachgeholt werde, sondern noch bei zwei weiteren Datenbanken eine solche Prüfung nicht stattgefunden habe. All diese Versäumnisse seien vor ihrem Amtsantritt als Datenschutzbeauftragte vor zweieinhalb Jahren geschehen und "vermutlich auf Unkenntnis zurückzuführen". Sie versuche, so F., "mit Schulungen aktiv gegenzusteuern". Die technische Abteilung des BND bilde einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Die Zeugin wies in den Medien geäußerte Vorwürfe zurück, Vertretern des Bundesdatenschutzbeauftragten seien bei Kontrollbesuchen in Bad Aibling nicht alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt worden. F. wies darauf hin, dass seitens des Bundesamts seit acht Jahren am BND im Blick auf den Datenschutz keine Kritik geäußert worden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen