Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten


Rechtsausschuss gegen gesetzlich verordnete Frauenquote in Führungspositionen
Die Fraktion Die Linke begründet ihre Initiative damit, dass solche Positionen in Deutschland nach wie vor von Männern dominiert würden


(09.03.12) - Der Rechtsausschuss des Bundestags lehnt eine gesetzliche Regelung für die paritätische Besetzung von Führungspositionen in der Wirtschaft mit Männern und Frauen ab. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/4842) gefordert.
Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass solche Positionen in Deutschland nach wie vor von Männern dominiert würden. Besonders sei das an den Schnittstellen der Entscheidungen in Politik und Wirtschaft zu beobachten.

Mehrere Bundesregierungen hätten versucht, die Unternehmen zu einer freiwilligen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in der Wirtschaft zu bewegen und seien damit gescheitert. "Besonders hartnäckig ist die Verweigerungshaltung bei der geschlechtergerechten Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten", schreibt Die Linke in ihrem Antrag. Deshalb sei jetzt der Gesetzgeber gefordert.

"Klare Quotenregelungen" müssten die "fortdauernde Verletzung" des im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatzes unterbinden. Nach Auffassung der Linksfraktion widerspreche "die fehlende paritätische Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der Privatwirtschaft durch Frauen und Männer" dem Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und sei undemokratisch. Binnen zehn Jahren, so die Forderung der Fraktion, sollen 50 Prozent der Führungspositionen von Frauen besetzt sein.

In der Sitzung des Rechtsausschusses wurde der Antrag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Linksfraktion abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)


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