Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit
SPD-Fraktion fordert Netzneutralität: Sie soll als Regulierungsziel im Telekommunikationsgesetz (TKG) verbindlich geregelt werden
Außerdem verlangt die SPD-Fraktion die Sicherung von Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen
(09.07.13) - Der Charakter des Internets als freies und offenes Medium soll gestärkt werden. Daher sollen die Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich geregelt werden, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/13892). Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Gewährleistung der Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz (TKG) verbindlich zu regeln. Grundsätzlich müssten alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden. Kein Datenpaket dürfe wegen Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel diskriminiert werden.
Außerdem verlangt die SPD-Fraktion die Sicherung von Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen. Eine Studie habe ergeben, dass Verträge mit möglichen Übertragungsgeschwindigkeiten beworben würden, die in der Wirklichkeit deutlich unterschritten würden.
Daher sollten die Diensteanbieter zu transparenten Informationen über die Qualität ihrer Dienste verpflichtet werden. Darüber hinaus sollen die Anbieter nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion gesetzlich verpflichtet werden, den Verbrauchern zwingend eine bestimmte Anschlussgeschwindigkeit vertraglich zusichern zu müssen. Werde diese Geschwindigkeit wiederholt nicht eingehalten, sollen die Kunden ein Sonderkündigungsrecht erhalten.
Auch das schnelle Internet müsse flächendeckend verwirklicht werden. "Es darf nicht sein, dass viele Menschen in ländlichen Regionen von der Teilhabe am technologischen fortschritt abgehängt werden", schreibt die SPD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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