Entwurf eines Jahressteuergesetzes


Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein: Organisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn sie in Verfassungsschutzberichten als extremistisch eingestuft würden, könnte verfassungswidrig sein
Aufbewahrungsfristen: Gesetzentwurf sieht vor, dass im Steuerrecht Unterlagen, die bisher zehn Jahre lang aufbewahrt werden mussten, nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen

(10.10.12) - Die von der Bundesregierung geplante besondere Förderung von Elektrofahrzeugen ist von den meisten Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als zu kompliziert kritisiert worden. "Die ohnehin in der Praxis streitanfällige pauschale Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge sollte nicht zusätzlich kompliziert werden", warnte etwa der Bund deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter.

Nach der derzeitigen Regelung seien Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 (17/10000). Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung soll beibehalten werden, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden.

Maximal möglich ist eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge wird dieser Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduziert. Die Regelung wird außerdem zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt.

Der Deutsche Finanzgerichtstag warb in seiner Stellungnahme dafür, die Förderung auf einen Festbetrag zu beschränken, der sich an den durchschnittlichen Kosten der Batterie orientiere. Es könne auch einen prozentual vom Listenpreis vorzunehmenden Abschlag geben. Der Steuerberaterverband und das Forum ökologische Marktwirtschaft schlugen außerdem vor, nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern sämtliche Fahrzeuge mit positiver Klimabilanz zu begünstigen. Angesichts der äußerst angespannten Personalsituation in den Finanzämtern könnten diese zeitintensiven Ermittlungs- und Berechnungsmodalitäten nicht durchgeführt werden, argumentierte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die dem Gesetzentwurf insgesamt "Licht und Schatten" bescheinigte.

Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain) rief dazu auf, darauf zu achten, dass nicht immer kompliziertere Regelungen geschaffen würden wie in diesem Fall.


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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