Grünen-Fraktion gegen neues Swift-Abkommen


"Finanzdaten der Bürgerinnen und Bürger Europas schützen – Swift ablehnen"
Swift-Abkommen enthalte Regelungen, die "mit zentralen rechtsstaatlichen, verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen brechen"


(15.07.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen das neue "Swift"-Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Bankkunden-Daten an die Vereinigten Staaten aus.

Verglichen mit dem im Februar dieses Jahres vom Europäischen Parlament abgelehnten ersten Entwurf seien zwar "gewisse Verbesserungen hinsichtlich der Daten- und Rechtsschutzstandards erzielt worden", heißt es in einem Antrag "Finanzdaten der Bürgerinnen und Bürger Europas schützen – Swift ablehnen" der Fraktion (17/2429).

Dennoch enthalte das nun ausgehandelte Abkommen nach wie vor Regelungen, die "mit zentralen rechtsstaatlichen, verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen brechen".

Zu nennen seien hier vor allem "die Tatsache, dass nach wie vor ganze Datenpakete an die USA übermittelt werden, den Betroffenen nach wie vor ein unzureichender Rechtsschutz gewährt wird, es zu befürchten steht, dass durch eine völlig unzureichende Zweckbindung auch die Daten gänzlich Unbeteiligter ins Visier der Fahnder geraten werden, sowie die fünfjährige Speicherfrist der übermittelten Daten". (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Swift: Datenschutz und Rechtsschutz in Gefahr?
Swift und präventiver Massendatentransfer


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich

    Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

  • Steuerflucht effektiv bekämpfen

    Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

  • Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis

    Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

  • Schutz Kritischer Infrastrukturen

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

  • Zu einem "Anti-Littering-Fonds" ausbauen

    Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen