Grenzüberschreitende Steuerkriminalität


Antrag: SPD-Fraktion regt Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene an
Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten auf europäischer und internationaler Ebene

(17.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene vorlegen. Diese Stelle solle für Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung zuständig sein, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion (17/4670), der das Ziel hat, die Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu nutzen und auszubauen.

Die Steuerfahndungsstelle soll auch einen einheitlichen Umgang mit etwaigen Informationsangeboten privater Dritter über mutmaßliche Steuerhinterzieher sicherstellen. Außerdem soll sich die Bundesregierung für einen umfassenden automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen.

In ihrem Antrag weist die SPD-Fraktion darauf hin, dass die Steuerverwaltung bestehende Steueransprüche rechtzeitig und vollständig durchsetzen müsse. "Ungeachtet beachtlicher Erfolge sind die bisher erzielten Ergebnisse der europäischen und internationalen Bemühungen um eine bessere Zusammenarbeit mit den Steueroasen zweifelsohne noch unzureichend", schreibt die SPD-Fraktion. Die europäische Zinsrichtlinie und auch der Standard des Artikels 26 des OECD-Musterabkommens könnten umgangen werden.

Der Antrag enthält außerdem einen Appell an die deutschen Bundesländer, "die Steuerverwaltungen nach dem langjährigen Personalabbau von weiteren Anstrengungen zur Konsolidierung auszunehmen".

Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie Staatsanwaltschaften müssten personell so gestärkt werden, "dass einerseits das Entdeckungsrisiko bei Steuerbetrug- und -hinterziehung signifikant steigt und andererseits eine zügige Strafverfolgung gewährleistet ist". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen