Bund an 30 Unternehmen direkt beteiligt
Linke fragen nach: Der Nutzen gemischtwirtschaftlicher Unternehmen ohne weitergehende staatliche Einwirkungsmöglichkeiten
Linke sagen: "Aufgrund der unternehmensinternen Entscheidungsstrukturen kann es sein, dass eine Steuerung des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens durch die öffentliche Hand nicht zwangsläufig möglich ist"
(21.06.11) - Der Bund war im vergangenen Jahr an 30 Unternehmen mit einem Nennkapital von über 50.000 Euro direkt (Anteil über 25 Prozent) beteiligt. Außerdem sei der Bund an 363 Unternehmen mit einem Nennkapital von über 50.000 Euro (Anteil über 25 Prozent) mittelbar beteiligt gewesen, heißt es in einer Antwort (17/5839) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5443).
Von im Wettbewerb stehenden Unternehmen mit Bundesbeteiligung werde erwartet, dass sie angemessene Ergebnisse erwirtschaften und ausschütten.
In ihren Vorbemerkungen weisen die Linke darauf hin:
" Durch das sogenannte Ingerenzprinzip, d. h. die Pflicht des Bundes, die öffentlichen Interessen wahrzunehmen, sind die Gebietskörperschaften gehalten, dieses öffentliche Interesse auch auszuüben. Deshalb soll sich der Bund laut § 65 Absatz 1 Nummer 3 BHO nur an der Gründung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder an einem bestehenden Unternehmen in einer solchen Rechtsform beteiligen, wenn 'der Bund einen angemessenen Einfluß, insbesondere in Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält'.
Allerdings führen die übergeordneten Prinzipien des öffentlichen Rechts nach heutiger Meinung nicht zu einem Vorrang für eine Wahrnehmung der öffentlichen Interessen in einer Aktiengesellschaft. Entscheidet sich der Bund für eine bestimmte Unternehmensform, gilt das entsprechende Recht. Aufgrund der unternehmensinternen Entscheidungsstrukturen kann es sein, dass eine Steuerung des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens durch die öffentliche Hand nicht zwangsläufig möglich ist."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.