EEG-Umlage und Strompreise


EEG-Umlage steigt ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde: Bundesnetzagentur-Präsident kritisiert steigende Strompreise
Nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden


(22.12.10) - Nach Ansicht von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, sind die steigenden Strompreise nicht hauptsächlich auf steigende Umlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zurückzuführen. Das sagte Kurth in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.

In der Sitzung wurden mehrere Gutachten der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission beraten, die sich unter anderem mit Wettbewerb auf den Märkten für Strom, Wasser, Telekommunikation und Post befassten (17/2600, 17/285, 17/2567, 16/13939, 17/286, 16/14060, 17/1686). Diese wurden ebenso zur Kenntnis genommen wie mehrere EU-Dokumente, darunter ein Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit.

Bundesnetzagentur-Präsident Kurth sagte, dass die EEG-Umlage ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 3,5 Cent je Kilowattstunde steigen würde. Trotzdem sei es nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden. Durch die steigende Menge an erneuerbarer Energie würden die Strompreise bei langfristigen Lieferverträgen sinken.

So hätten die Preise an der Strombörse im Jahr 2010 zwischen 5 und 7 Cent je Kilowattstunde betragen. 2008 hätten diese Preise in der Spitze bei 13 Cent je Kilowattstunde gelegen. Deshalb sieht Kurth bei den Energieversorgern eine ausreichende Marge, um die Strompreise trotz Erhöhung der EEG-Umlage stabil zu halten. Aber auch die Verbraucher könnten durch einen Vertrags- oder Versorgerwechsel für billigere Strompreise sorgen.

In der Sitzung stellte auch Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission, das zweijährlich erscheinende Gutachten des Beratungsgremiums vor. Im 18. Hauptgutachten der Monopolkommission für die Jahre 2008 und 2009 (17/2600) hatte sich das Gremium unter anderem mit Regulierung und Wettbewerb in der Wasserwirtschaft, bei Apotheken, bei der gesetzlichen Krankenversicherung und auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt.

Hinsichtlich der Einführung von Mindestlöhnen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass diese die Entfaltung des Wettbewerbs in bestimmten Fällen verhindern könnten, berichtete der Kommissionsvorsitzende. Als Beispiel führte Haucap die Einführung von seiner Ansicht nach "überhöhten" Mindestlöhnen im Postsektor an. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen