Verbrauchsteuergesetze werden geändert
Bestimmungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz werden geändert
Ziel ist es, die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umzustellen
(20.04.11) - Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen aller Fraktionen dem von der Deutschen Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (17/5127, 17/5201) zugestimmt. Damit werden eine Reihe von Bestimmungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz geändert.
Ziel ist es, die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umzustellen. Im Branntweinmonopolgesetz soll die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben werden.
Im Tabaksteuergesetz geht es neben einigen Klarstellungen auch um die Vermeidung einer unangemessenen Belastung. Wenn Tabakwaren im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen eingesetzt werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, soll keine Tabaksteuer entstehen.
"So würde zum Beispiel Pfeifentabak, der im Steuerlager zur Herstellung von Schnupftabak eingesetzt wird, steuerfrei eingesetzt werden können. Bislang hätte in derartigen Fällen die Steuer für Pfeifentabak entrichtet werden müssen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Auf Empfehlung des Bundesrates wurden Regelungen zur besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges mit Mobilfunkgeräten in den Entwurf eingefügt. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.