Schadstoffbelastung bei der Abfallverbrennung


SPD will gleiche Auflagen für die Verbrennung von Abfällen
Für die Mitverbrennungsanlagen bestünden oftmals Ausnahmeregelungen bestehen, so dass dort der Müll oftmals kostengünstiger verbrannt werden könne

(18.05.12) - Die SPD will die Schadstoffbelastung bei der Abfallverbrennung senken. Bei der Novelle der 17. Bundesimmissionsverordnung (17.BlmSchV) sollen daher für sogenannte Mitverbrennungsanlagen, bei denen Abfall in Industrieanlagen verbrannt wird, genau dieselben Auflagen gelten wie für reguläre Müllverbrennungsanlagen. Das fordert die SPD in einem Antrag (17/9555).

Zur Begründung schreibt die SPD, dass für die Mitverbrennungsanlagen oftmals Ausnahmeregelungen bestehen, so dass dort der Müll oftmals kostengünstiger verbrannt werden könnte als in Müllverbrennungsanlagen. Daher sollten bei der anstehenden Novelle der 17. BlmSchV die vorhandenen Ausnahmeregelungen überprüft und eine kontinuierliche Schadstoffmessung festgelegt werden.

Grundsätzlich, schreibt die SPD, sollte verhindert werden, dass es durch die Abfallmitverbrennung zu einem Ökodumping komme. (Deutscher Bundestag: ra)


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