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Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten


Die Fraktion Bündnis 90/DieGrünen wollen wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Schadstoffbelastung von Tonern und zu Auswirkungen der Emissionen auf den Menschen hat
Problematikmöglicher Gesundheitsgefahren ausgehend vom Einsatz von Laserdruckern und Kopiergeräten wird erst seit wenigen Jahren in Wissenschaft und Politik stark diskutiert


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(12.02.09) - Die Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten sind Thema einer Kleinen Anfrage der Grünenfraktion (16/11728). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Schadstoffbelastung von Tonern und zu Auswirkungen der Emissionen auf den Menschen hat. Außerdem wollen sie sich über Grenzwerte und Maßnahmen zur Emissionsreduktion informieren.

Vorbemerkung der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen
Die Problematikmöglicher Gesundheitsgefahren ausgehend vom Einsatz von Laserdruckern und Kopiergeräten wird erst seit wenigen Jahren in Wissenschaft und Politik stark diskutiert. Zuletzt befasste sich der Deutsche Bundestag Anfang 2008 intensiv mit der Problematik im Zusammenhang mit der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Auftrag gegebenen so genannten "Toner"-Studie.

Aus dieser ergab sich vor allem weiterer Forschungsbedarf. In der BfR-Pressemeldung vom 18. April 2008 stellte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel hierzu fest: "Studien zur physikalischen und chemischen Identität der gemessenen Partikel sollten deshalb mit hoher Priorität durchgeführt werden." Neben emittierten Partikeln spielen jedoch auch die flüchtigen organischen Verbindungen, flüchtige Metallverbindungen, Benzol u.a. toxische Verbindungen bei den gesundheitlichen Wirkungen der Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten eine Rolle. Eine vollständige Analyse der Emissionen liegt bisher nicht vor.

Auch die genaue Zusammensetzung der feinen und ultrafeinen Emissionspartikel ist nach wie vor unklar. Berichten über neuere medizinische Befunde und wissenschaftliche Erkenntnisse zufolge verdichten sich die Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen von Partikelemissionen aus den genannten Geräten. So weisen Experimente des Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universität Freiburg unter Leitung von Prof. Dr. med. Mersch- Sundermann auf eine Erbgut-schädigende Wirkung von Tonerpartikeln hin. Professor Mersch-Sundermann hält weitere Untersuchungen zur Toxizität von Toner und seiner Wirkungsweise im menschlichen Körper für dringend geboten.

Ausgehend vom aktuellen Kenntnisstand um mögliche Gesundheitsgefahren von Laserdrucken rät er als vorbeugende Maßnahme, Tintenstrahl- statt Laserdrucker einzusetzen (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 24. Oktober 2008, S. 18). Über additive Effekte sämtlicher emittierten Stoffe ist bislang nichts bekannt. Die Forschungsarbeiten der Umweltmedizinerin und Sachverständigen PD Dr. Elke Dopp vom Institut für Hygiene und Arbeitsmedizin des Universitätsklinikums Essen deuten ebenfalls auf eine giftige Wirkung von Toner im Zellinneren hin. Die Umweltmedizinerin vertritt laut vorgenanntem Artikel die Auffassung, es sei "ein unhaltbarer Zustand, dass es für Toneremissionen keine Grenzwerte gibt."

Die am 11. Dezember 2008 in der Pressemeldung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Risikobewertung von Tonerstäuben am Arbeitsplatz ausgesprochene Entwarnung, für Beschäftigte im Büro bestehe kein Anlass zur Besorgnis, scheint insofern äußerst fragwürdig, als dass die BAuA in ihrer Risikobewertung selbst gleich zu Beginn darauf hinweist, Gesundheitsschäden im menschlichen Atemweg durch Tonerpartikel könnten noch nicht abschließend bewertet werden.

Der Leiter der BAuA-Gruppe "Risiken durch Gefahrstoffe" räumt ein, die Methode, auf der die vorgenommene Risikobewertung beruhe, sei nicht besonders verlässlich und ein notgedrungener Behelf aufgrund des vorherrschenden Datenbasis-Defizits (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 13./14. Dezember 2008, S. 22).
(Deutscher Bundestag: ra)

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Deutsche Bahn vor dem Verkehrsausschuss Artikel 14 der EU-Chemikalienverordnung "REACH"