Verantwortung der KfW für die Telekom-Abhöraffäre
Verantwortung der Bundesregierung und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bei datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG
Die Regierung soll sagen, wie sie den rechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen beurteilt und ob sie hier Regelungslücken sieht
(16.06.08) - Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (16/9508) nach der Verantwortung der Bundesregierung und der staatlichen KfW-Bankengruppe für die "datenschutzrechtlichen Verfehlungen" der Deutschen Telekom AG. Die Telekom sei derzeit zu 15 Prozent im direkten und zu 17 Prozent über die KfW im indirekten Besitz des Bundes. Sowohl die Bundesregierung als auch die KfW stellten Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens. Die Regierung soll sagen, ob es Untersuchungen gegenüber der Telekom und gegenüber jetzigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates wegen datenschutz- oder fernmelderechtlicher Verstöße gibt.
Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Aufsichtsratsmitglieder der Bundesregierung oder der KfW auf der Basis der Untersuchungen einen Strafantrag erwägen oder schon gestellt haben. Die Regierung soll zudem sagen, wie sie den rechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen beurteilt und ob sie hier Regelungslücken sieht. Ebenso wollen die Abgeordneten Auskunft darüber haben, wie hoch der jährliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden aus dem Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Deutschland ist.
Vorbemerkung:
Die Deutsche Telekom AG (DT AG) steht im Verdacht, zumindest unverhältnismäßige – wenn nicht rechtswidrige – Maßnahmen zur Identifikation von Quellen des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unternommen zu haben. Nach Presseberichten war der Aufsichtsrat der DTAG bei der Thematisierung respektive Beschlussfassung dieser Handlungen mit eingebunden (Financial Times Deutschland, 30. Mai, Seite 1). Die DTAG ist gegenwärtig wesentlich im direkten (Anteil Bund: 15 Prozent) beziehungsweise indirekten Besitz (Anteil KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau: 17 Prozent) der Bundesrepublik Deutschland. Daher stellen Bundesregierung und KfW Aufsichtsratmitglieder des Unternehmens.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen gegenüber der DT AG, derzeitigen oder ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes beziehungsweise des Aufsichtsrats des Unternehmens auf Basis datenschutz- oder fernmelderechtlicher Verstöße anhängig?
Wenn ja, welche Behörden sind damit beschäftigt und wann wurden die Untersuchungen eingeleitet?
2. Welche Erkenntnisse zu den Vorgängen hat das BMI aus dem Gespräch mit der Deutschen Telekom am 2. Juni 2008 gewonnen?
3. Welche Mitglieder der Bundesregierung, der KfW oder anderer staatlicher Institutionen hatten Aufsichtsratsmandate bei der DTAG in den Jahren 1999 bis 2008 inne und wann wurden diese ernannt, wann abgerufen?
4. Welche Funktion hatten die Aufsichtsratsmitglieder in der Bundesregierung, in der KfW oder in anderen staatlichen Institutionen zur gleichen Zeit inne?
5. In welchen Ausschüssen des Aufsichtsrats der DTAG waren diese jeweils
eingebunden?
6. Hat an den Sitzungen des Aufsichtsrats der DTAG zumindest immer einer dieser Mandatsträger teilgenommen? Wenn nein, an welchen Sitzungen nahmen keine dieser Person teil?
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass den Aufsichtsratsmitgliedern der Bundesregierung oder der KfW die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen bekannt waren?
Wenn nein, haben die Mitglieder diese Maßnahmen unterstützt?
8. Zu welchem Zeitpunkt hat sich die Bundesregierung von den durch sie oder der KfW gestellten Aufsichtsratsmitgliedern über die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen informieren lassen oder gedenkt dies zu tun?
9. Wird von Seiten der Aufsichtsratsmitglieder der Bundesregierung oder der KfW auf Basis der Untersuchungen ein Strafantrag erwogen beziehungsweise ist ein solcher schon gestellt worden?
Wenn nein, ist dies ein Ausdruck dafür, dass die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen unterstützt wurden oder werden?
10. Hat die DTAG seit 1999 Rechtsmittel gegen Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen genutzt beziehungsweise strafrechtliche Untersuchungen einleiten lassen? Wenn ja, in welchen Jahren sind diese Verfahren eingeleitet respektive abgeschlossen worden und wie lauteten die Ergebnisse?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den rechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen und sieht sie hier Regelungslücken?
12. Wie viele Gerichtsverfahren wurden seit dem Jahr 2000 in der Bundesrepublik Deutschland geführt?
Wie viele Urteile sind auf Basis der §§ 17 bis 19 UWG im gleichen Zeitraum gefällt worden?
13. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie hoch der jährliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden aus Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der Bundesrepublik ist?
(Deutscher Bundestag: ra)
Die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom
16.07.08 - KfW, Datenschutz und Deutsche Telekom AG
Die möglichen datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG, die Gegenstand eines laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sind, waren nicht Thema des Gesprächs, das die Bundesregierung am 2. Juni 2008 mit führenden Vertretern der Telekommunikationsbranche geführt hat.
16.07.08 - Deutsche Bundesregierung: Telekom-Sicherheit wurde nicht beanstandet
Die Bundesnetzagentur hat nach Auskunft der Bundesregierung die Sicherheitskonzepte der Deutschen Telekom AG zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses geprüft und dabei keine wesentlichen Mängel festgestellt.
23.06.08 - Deutsche Telekom: Auch Kunden abgehört?
Nach Erkenntnissen der Wirtschaftswoche und des ZDF soll die Deutsche Telekom nicht nur Aufsichtsräte, eigene Mitarbeiter und Journalisten bespitzelt haben. Unterlagen sollen belegen, dass die Telekom bereits 1996 Telefonate von Kunden aufgezeichnet hat. Würde dies stimmen, hätte die Deutsche Telekom das Fernmeldegeheimnis eindeutig verletzt.
20.06.08 - Update: Deutsche Telekom-Spitzelaffäre
"Wir neigen nicht zu Bauernopfern", sagte der Bonner Oberstaatsanwalt, Friedrich Apostel, dem "Handelsblatt" und verlieh damit gleichzeitig seiner Überzeugung Ausdruck, die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom vollständig aufklären zu können.
10.06.08 - Datenschutzpraxis bei der Deutschen Telekom
Die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat Spuren hinterlassen: Das Vertrauen der Kunden in die Fähigkeit und den Willen der Telekom, Kundendaten wirkungsvoll zu schützen, hat erheblichen Schaden genommen. Nachfolgend erklärt die Deutsche Telekom wie in ihrem Unternehmen die Datenschutzpraxis abläuft.
05.06.08 - Telekom-Bespitzelungsaffäre im Innenausschuss
Der Umgang mit der so genannten Telekom-Bespitzelungsaffäre wurde am 4. Juni im Innenausschuss diskutiert. Dabei erläuterte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) Ziel und Verlauf des Treffens von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Vertretern der Telekom und der Branchenverbände am Montag.
04.06.08 - Umfrage "Schärfere Gesetze gegen Datenmissbrauch"
Die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom hat das Vertrauen der Kunden in die Wirtschaft und speziell in die Telekom-Branche stark getrübt. Compliance-Magazin.de möchte von ihren Lesern wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Datenmissbrauch zukünftig zu verhindern.
03.06.08 - Treffen zwischen Schäuble und Obermann
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat wohl Recht behalten. Kurz vor dem Gespräch von Innenminister Wolfgang Schäuble mit der Deutschen Telekom und zwei Branchenverbänden hatte er gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) das geplante Treffen als "reine Schaufensterpolitik" kritisiert.
03.06.08 - Datenschutz: Bitkom warnt vor Schnellschüssen
Schon im Vorfeld des Treffens mit Innenminister Wolfgang Schäuble hat der Bundesverband Bitkom vor Schnellschüssen in der gegenwärtigen Debatte um den Datenschutz in der Telekommunikation gewarnt.
03.06.08 - Datenschutzmängel in der Wirtschaft bekämpfen
Die Frage nach Strafverschärfung bei Datenschutzverletzungen gewinnt angesichts der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom verstärkt an Dynamik. Erneut hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, eine Erhöhung der Bußgelder für Rechtsverstöße gegen das Datenschutzrecht gefordert.
02.06.08 - Deutsche Telekom beruft externen Sachverständigen
Als Reaktion auf die Bespitzelungsaffäre hat die Deutsche Telekom AG hat am Freitag (30.05.08) den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Dr. Gerhard Schäfer, als Sachverständigen für die Aufklärung um die Vorwürfe zum Missbrauch von Daten angeworben.
30.05.08 - Bespitzelungsaffäre der Telekom eskaliert
Nun ist es soweit: Die Staatsanwaltschaft Bonn hat am Donnerstag-Vormittag (29. Mai 2008) die Mittlungen in der Telekom-Bespitzelungsaffäre aufgenommen und die Bonner Zentrale der Deutschen Telekom durchsucht.
30.05.08 - Fragen und Antworten zum Telekom-Skandal
Da durch die Bespitzelungsaffäre das Vertrauen der Kunden in die Deutsche Telekom massiv untergraben wurde, sieht sich das Unternehmen gezwungen, öffentlich auf Fragen der Kunden zu antworten – soweit diese nicht die laufenden Untersuchungen beeinträchtigen.
27.05.08 - Deutsche Telekom und Datenschutz
Zu den Berichten über die missbräuchliche Verarbeitung von Telekommunikationsdaten bei der Deutschen Telekom hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Prüfung der Vorgänge eingeleitet.
27.05.08 - Deutsche Telekom arbeitete mit SED-Methoden
Ein beeindruckenden Schritt in Richtung "Vertrauensbildende Maßnahmen zum Zwecke der Kundenbindung" leistete sich offensichtlich die Telekom: Rund anderthalb Jahre (2005 und 2006) lang ließ die Deutsche Telekom eigene Mitarbeiter, Aufsichtsräte und Journalisten bespitzeln, indem sie illegal Telefondaten der Betroffenen auswertete.
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