Abgaben an die Künstlersozialkasse


Gemeinsame Finanzierung der Künstlersozialkasse durch die Versicherten, die Verwerter und den Bund ist eine Antwort auf die spezifischen Existenzbedingungen von Künstlern und Kreativen
Künstlersozialkasse: Insbesondere Personengesellschaften fühlen sich dadurch gegenüber juristischen Personen benachteiligt


(20.01.09) - Nach der Pflicht selbständiger Künstler, für ihre Angestellten Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten, erkündigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/11510).

Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 2003. Dieses hatte bestimmt, dass ein selbständiger Künstler und Publizist, auch wenn er mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt und für diese Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat, als Künstler beziehungsweise Publizist angesehen wird und deshalb für diese Beschäftigten Abgaben an die KSK abführen muss.

Insbesondere Personengesellschaften fühlten sich dadurch benachteiligt, denn für juristische Personen gelte diese Regel nicht, schreiben die Grünen.

Die Grünen führen aus:
"Auswirkungen von Landessozialgerichts- und Bundessozialgerichtsurteilen, hier insbesondere das BSG-Urteil B 3 KR 37/02 R, auf die Abgabepflicht von Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Die Künstlersozialversicherung ist wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung von Künstlern und Publizisten und ein zentraler Beitrag der öffentlichen Hand zur Abdeckung der Risiken von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter für diesen Personenkreis. Die gemeinsame Finanzierung der Künstlersozialkasse durch die Versicherten, die Verwerter und den Bund ist eine Antwort auf die spezifischen Existenzbedingungen von Künstlern und Kreativen.

Seit dem 1.Juli 2007 unterstützt die Deutsche Rentenversicherung auf der Grundlage des novellierten Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) die Künstlersozialkasse (KSK) bei der Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen und der Versicherten. Jenseits des richtigen Ansatzes, zusätzliche Beitragszahler zu ermitteln, hat die Handhabung des KSVG zu der fragwürdigen Situation geführt, dass ein selbstständiger Künstler und Publizist, auch wenn er mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt und für diese Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat, als Künstler bzw. Publizist angesehen wird und deshalb für diese Beschäftigten Abgaben an die KSK abführen muss.

Insbesondere Personengesellschaften fühlen sich dadurch gegenüber juristischen Personen benachteiligt, da für letztere diese Regelung nicht gleichermaßen gilt. Grundlage dieser Praxis ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.7.2003 (B 3 KR 37/02 R), das in diesem Sinne interpretiert wird."
(Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen