Permanentes Ärgernis: Datenaustausch mit den USA


Grüne und FDP wollen Änderungen beim Datenaustausch mit den USA: Auf Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz verzichten
Linke: Geplanter Datenaustausch mit Grundgesetz "kaum vereinbar": Übermittlung sensibler Daten bedeute "einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz

(20.06.08) - Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität steht im Mittelpunkt zweier Anträge von FDP (16/9094) und Bündnis 90/Die Grünen (16/9360). Ein angeblich geplanter Vertrag zum besseren Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA interessiert auch die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/9279).

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, "unverzüglich" mit den USA Nachverhandlungen zum Sicherheitsabkommen aufzunehmen, mit dem Ziel, umfassende Datenschutzregelungen darin zu verankern. So müssten für Betroffene subjektive Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten festgelegt werden. Außerdem müssten Höchst- und Aussonderungsprüffristen vereinbart werden, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Liberalen fordern außerdem, den Innenausschuss des Bundestages "kontinuierlich" über den Stand der Nachverhandlungen zu unterrichten.

Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss der Bedarf für ein solches Abkommen nochmals geprüft werden. Zudem dürfe es nicht bilateral, sondern im Rahmen der EU geschlossen werden. Weiter verlangen die Grünen, den Umfang der ausgetauschten Daten zu begrenzen und auf die Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz zu verzichten. Die Regelungen zum Datenschutz seien so festzuschreiben, dass der individuelle Rechtsschutz möglich und eine unabhängige Kontrolle gestattet ist.

Die Abgeordneten der Fraktion der Linken wollen wissen, wer das angeblich geplante Abkommen zum besseren Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA initiiert hat, welche Daten ausgetauscht werden sollen, was Ziel des Vertrages sein und wie der Datenschutz gewährleistet werden soll. Nach Informationen der Linken gehören zu den Daten, die ausgetauscht werden sollen, DNA-Profile, Fingerabdrücke und personenbezogene Daten wie "Rasse oder ethnische Herkunft", politische Anschauung, religiöse Überzeugungen und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Die Übermittlung solcher oder ähnlicher Daten bedeute "einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz" und widerspreche dem "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Der geplante Datenaustausch sei in dieser Form deshalb "mit dem Grundgesetz kaum vereinbar", schreiben die Linken.
(Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie zum Thema:
Weitergabe von Postdaten an die USA
US-Zugriff auf deutsche Datenbanken
USA werten deutsche Fluggastdaten intensiv aus


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen