Grüne für den Ausbau der Informationsfreiheit


Informationsfreiheitsgesetzes: Viele Behörden blockierten Informationsansprüche mit der Begründung, dass Interessen Dritter gefährdet seien
Nach Auffassung der Grünen ist es notwendig, das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz zusammenzuführen und das Verhältnis zu Informationsansprüchen aus anderen Gesetzen klarer zu regeln


(20.11.08) - Die Informationsansprüche des Informationsfreiheitsgesetzes sollen erweitert und bürgerfreundlicher ausgestaltet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (16/10880) die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Nach Auffassung der Grünen ist es notwendig, das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz zusammenzuführen und das Verhältnis zu Informationsansprüchen aus anderen Gesetzen klarer zu regeln. Weiter plädiert die Fraktion in ihrem Antrag dafür, die Ausnahmeregelung für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu ändern, da diese "zum größten Hindernis für mehr Transparenz" geworden seien.

Viele Behörden blockierten Informationsansprüche mit der Begründung, dass Interessen Dritter gefährdet seien. Dies seien nicht selten reine Mutmaßungen, argumentieren die Grünen. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Fraktion außerdem bei der Bereichsausnahme für Geheimdienste und den Fristen für die Bearbeitung von Anträgen.

Daneben solle die Bundesregierung bei den Behörden des Bundes darauf hinwirken, Transparenz über das Gesetz selbst und seine Möglichkeiten herzustellen. Hierzu sei es etwa notwendig, die Mitarbeiter der auskunftspflichtigen Stellen aus- und weiterzubilden.

Daneben solle, so die Grünen in dem Antrag, auf den Internetseiten der Bundesministerien und der nachgeordneten Behörden "in leicht verständlicher Form" auf das Informationsrecht hingewiesen werden. Damit Transparenz nicht vom Privatvermögen abhängig sei, müsse zudem das Gebührenrecht angepasst, und die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger müssten weiter gesenkt werden.

Schließlich fordern die Grünen die Bundesregierung in dem Antrag auf, die personelle Ausstattung des Datenschutzbeauftragten zu verbessern. Die Behörde müsse verstärkt in die Lage versetzt werden, von sich aus auf Stellen des Bundes zuzugehen und in Schulungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz vertraut zu machen, schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Herstellung der Öffentlichkeit

    Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".

  • Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig

    Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.

  • EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt

    Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.

  • Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe

    Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

  • Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle

    Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen