Rahmenbedingungen bei Abfallexporten
Bundesregierung: Illegale Elektroschrottexporte sind kaum kontrollierbar
124.000 Tonnen Elektroschrott nach Afrika und Asien
(10.07.13) - Die Kontrolle des Exports von illegalem Elektroschrott nach Asien und Afrika bleibt weiterhin sehr schwierig. Dieses Fazit zieht die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort (17/13587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13306) zum Thema Elektroschrott. Darin hatte Die Linke erklärt, dass nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) schätzungsweise jährlich rund 124.000 Tonnen Elektroschrott nach Afrika und Asien importiert würden.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass es bei solchen Exporten außerhalb von OECD-Ländern schwierig sei, zwischen Abfall und gebrauchsfähigen Geräten, die kein Abfall seien, zu unterscheiden. Es fehle bislang an Kriterien, mit denen nachgewiesen werden könne, dass es sich im konkreten Einzelfall um Abfall handele.
Die Bundesregierung setze sich daher weiter für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Abfallexporten ein. Eine umfassende Prüfung, ob die Vertragsstaaten das dafür zuständige Basler Übereinkommen einhielten, erfolge nicht und wäre auch sehr aufwendig. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.