Facebook will Forschungsinstitut sponsern
Bundesregierung soll erklären, ob sie angesichts ihrer eigenen KI-Strategie die Förderung eines KI-Ethik-Institutes durch Facebook für geeignet hält
Am Rande der Innovationskonferenz DLD in München wurde bekannt gegeben, dass an der TU München ein neues Forschungsinstitut "Institute for Ethics in Artificial Intelligence" gegründet werden soll
Ein neues Forschungsinstitut soll erforschen, welche ethischen Grundsätze bei der Entwicklung von künstlicher Intelligenz gelten müssen und wie diese umgesetzt werden können. Finanziert wird dieses neue Institut mit dem Namen "Institute for Ethics in Artificial Intelligence" vom Internetkonzern Facebook mit insgesamt 6,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/7731).
Die Fraktion weist darauf hin, dass Facebook in jüngster Zeit durch Datenskandale aufgefallen ist. So habe Facebook im April 2018 während einer Anhörung vor dem US-Kongress einräumen müssen, dass die britische Analysefirma "Cambridge Analytica" Zugriff auf bis zu 87 Millionen Nutzerdaten gehabt habe.
Die Linke fragt, ob die Bundesregierung im Sinne ihrer High-Tech-Strategie 2025, zu deren Zielen es gehöre, die Datensouveränität der Bürger zu erhalten und auszubauen, ein Unternehmen wie Facebook als einen geeigneten Kooperationspartner in der Bildung und Forschung zum ethischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz ansieht und ob die Bundesregierung angesichts ihrer eigenen KI-Strategie die Förderung eines KI-Ethik-Institutes durch Facebook für geeignet hält, Akzeptanz und Vertrauen gegenüber KI-Technologien in Deutschland zu fördern. Ferner fragt die Linke, welche Haltung die Bundesregierung generell zur Finanzierung von öffentlichen Hochschulen durch Privatunternehmen vertritt. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 03.04.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.