Managergehälter in DAX-Unternehmen


Fragen der Linken betreffen die Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtvergütung der Vorstände der DAX-Unternehmen seit 1990
Linke wollen wissen, ob die Bundesregierung plant, das Problem sehr hoher Managergehälter durch weitere Maßnahmen in den Griff zu bekommen



Die hohe Vergütung von Vorstandsmitgliedern von im Deutschen Aktienindex (DAX) gelisteten Unternehmen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7876). Die Abgeordneten fragen unter anderem, welche gesetzlichen Vorkehrungen nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung derzeit die Vergütungspolitik von Unternehmensvorständen mit welchem Ziel regulieren und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung bezüglich der Effektivität dieser Vorgaben zieht. Weiter wollen sie wissen, ob die Bundesregierung plant, das Problem sehr hoher Managergehälter durch weitere Maßnahmen in den Griff zu bekommen.

Weitere Fragen betreffen die Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtvergütung der Vorstände der DAX-Unternehmen seit 1990, das Verhältnis von Vorstandsvergütung gegenüber der Vergütung der Mitarbeiter und die Anzahl der Manager mit Jahresgehältern von mehr als einer Million Euro.

Vorbemerkung der Fragesteller
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 konstatiert, dass das Verhältnis der durchschnittlichen Vorstandsvergütung in DAX-Unternehmen zur Vergütung der jeweiligen Konzernbelegschaft im Jahr 2017 beim 71-fachen lag, im Extremfall sogar beim 159-fachen (IMU, Mitbestimmungsreport Nr. 44, Juli 2018). In den Jahren 1980 bis 1990 lag dieses Verhältnis noch bei dem 15-fachen. Der rechtliche Rahmen für Vergütungspolitik, und Vergütungsbericht wird ab Mai 2019 um die novellierte Aktionärsrechterichtlinie (ARR) erweitert. Diese führt konsultative Voten für die Hauptversammlung ein.

Einen quantitativen Richtwert in Form einer Pay Ratio besteht weiterhin nicht. Klaus Schwab, Gründer und Geschäftsführender Vorsitzender des Weltwirtschaftsforums, kritisierte die Entwicklung der Managergehälter ebenfalls und betonte, dass kein Chef mehr als das Zwanzigfache des am schlechtesten bezahlten Angestellten im jeweiligen Unternehmen verdienen sollte (vgl. Der Spiegel, Schwab kritisiert hohe Manager- Gehälter, 19. Januar 2013).
(Deutsche Bundestag: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 29.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen