Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Das NetzDG sieht sich seit seinem Inkrafttreten Kritik ausgesetzt - Diese Kritik bezieht sich auch immer wieder auf die verschärften Löschungen oder Sperrungen, die von Anbietern sozialer Netzwerke aufgrund der Verpflichtungen aus dem NetzDG vorgenommen werden
Auskunft über Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie die Effektivität des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26749) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26389). Die Fragesteller hatten auf anhaltende Kritik am NetzDG verwiesen, die sich auf das Verhalten der Anbieter sozialer Netzwerke und deren Beschwerdemanagement beziehe. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, welche Anbieter sozialer Netzwerke den Pflichten des NetzDG unterliegen und gibt an, welche Anbieter Transparenzberichte vorgelegt haben, wie viele Beschwerden den Berichten zufolge eingereicht wurden und wie die Anbieter damit umgegangen sind.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die veröffentlichten Transparenzberichte keine Angaben zu den eingelegten Widersprüchen von Nutzern, zur Rückgängigmachung von Löschungen oder Sperrungen einzelner Inhalte oder zur Einstufung einzelner Meldungen als missbräuchlich enthalten. Das Bundesamt für Justiz verfüge insofern auch über keine weitergehenden Erkenntnisse.
Wie die Bundesregierung schreibt, ist in dem Gesetzesentwurf zur Änderung des NetzDG vorgesehen, dass die Anbieter Gegenvorstellungsverfahren anbieten müssen und die Transparenzpflicht auf die Anzahl der beantragten Gegenvorstellungsverfahren erweitert wird. Dabei sollen die Anbieter getrennte Angaben machen zu Gegenvorstellungsverfahren durch Nutzer, deren Inhalt gelöscht oder gesperrt wurde, und zu Gegenvorstellungsverfahren auf Antrag derjenigen, die den Inhalt gemeldet haben. Zudem sollen die Anbieter zukünftig auch angeben, ob im Hinblick auf die Gegenvorstellung der ursprünglichen Entscheidung abgeholfen wurde. Die entsprechenden Vorschläge zur Änderung des NetzDG befänden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 04.05.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.