Einführung digitaler Identitäten


Unions-Antrag zu digitalen Identitäten findet keine Mehrheit
Probleme der Überidentifizierung beim Thema SmartID



Ein Antrag der Unionsfraktion, in dem diese eine Strategie zur Einführung digitaler Identitäten in öffentlichen Verwaltungen und in der Wirtschaft (20/5354) fordert, ist im Digitalausschuss gescheitert. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

In dem Antrag fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, ab dem 1. Januar 2025 einen Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Authentifizierung mit staatlichen Stellen durch eine digitale Identität einzuführen. Um weitere App-Insellösungen zu vermeiden, solle eine Strategie aufzeigen, wie eine Standardisierung für einen nutzerfreundlichen Gebrauch der drei Säulen eID, eIDAS und ID-Wallet gewährleistet werden kann. Die Zuständigkeit für das Thema soll zudem klar einem federführenden Bundesministerium zugeordnet werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Auch müsse mehr Bekanntheit und Verbreitung für vorhandene Anwendungen wie etwa den elektronischen Personalausweis erreicht werden, betonte ein Unionsvertreter in der Diskussion im Ausschuss. Vertreter der Ampel-Fraktionen verteidigten die Pläne der Bundesregierung mit den digitalen Identitäten als Hebelprojekt und verwiesen auf das Erbe und die Versäumnisse der unionsgeführten Bundesregierung, etwa im Bereich der größeren Bekanntheit.

Eine Vertreterin der AfD-Fraktion merkte an, dass ihre Fraktion einen einheitlichen elektronischen Identitätsnachweis ablehne. Eine Linken-Abgeordneten verwies weiter auf Probleme der Überidentifizierung beim Thema SmartID. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.10.23
Newsletterlauf: 15.12.23


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