Errichtung eines Betriebsrats


Kein gesetzlicher Zwang zur Einrichtung von Betriebsräten
Mit der öffentlichen Petition wird konkret verlangt, in Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten zu verpflichten, ab einer Stärke von 15 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu errichten



Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für verbesserte Möglichkeiten zur Einrichtung eines Betriebsrates aus und lehnt zugleich einen gesetzlichen Zwang zur Schaffung eines solchen Gremiums ab. In der Sitzung beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen, "soweit es um die Verbesserung der Möglichkeit geht, Betriebsräte einzurichten" und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen". Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten gegen die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag.

Mit der öffentlichen Petition wird konkret verlangt, in Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten zu verpflichten, ab einer Stärke von 15 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu errichten. Zur Begründung führt der Petent an, dass es in Deutschland zwar gesetzliche Vorgaben zur Bildung eines Betriebsrates gebe, "allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierzu".

Eine solche ist aus seiner Sicht jedoch notwendig, da Unternehmen ohne Betriebsrat unzulässige Vorteile gegenüber Unternehmen mit Betriebsrat hätten. Zudem sei es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Betriebsrat nur unter erschwerten Bedingungen möglich, sich gegen arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen. Ein Betriebsrat könne bereits im Vorfeld eine durch den Arbeitgeber geplante Maßnahme abwenden, während dies ohne Betriebsrat nur nachträglich unter hohen Kosten durch Anrufung des zuständigen Arbeitsgerichts möglich sei, heißt es in der Eingabe.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), welches keine Verpflichtung zur Gründung eines Betriebsrates vorsieht. Der Gesetzgeber habe nach Paragraf 1 Absatz 1 BetrVG den beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vielmehr das Recht eingeräumt, "in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, einen Betriebsrat zu wählen". Entschließe sich die Belegschaft eines betriebsratsfähigen Betriebes dazu, einen Betriebsrat zu wählen, sei der Arbeitgeber verpflichtet, dies zu dulden, Auskünfte zu erteilen, zu unterstützen und die Kosten zu tragen

Die Errichtung eines Betriebsrats obliege nach dem Betriebsverfassungsgesetz den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, heißt es weiter. Dies sei sinnvoll, "weil der Betriebsrat Repräsentant und Organ der Belegschaft ist". Sowohl Einrichtung als auch die Arbeit im Betriebsrat dienten dem Ziel einer aktiven Interessenwahrnehmung durch die Arbeitnehmer. Ein sogenannter "Zwangsbetriebsrat" würde deshalb dem "Geist" des Betriebsverfassungsgesetzes zuwiderlaufen, befinden die Abgeordneten.

"Insoweit vermag sich der Ausschuss nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen", schreiben die Parlamentarier. Soweit es jedoch darum geht, die bestehenden Möglichkeiten der Errichtung eines Betriebsrates zu verbessern, hält der Ausschuss die Eingabe nach eigener Aussage für geeignet, "um in diesbezügliche Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.02.22
Newsletterlauf: 11.04.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen