FDP dringt auf Stärkung der Datenschutzaufsicht


Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Datenschutzaufsicht (DSAufsichtsG
)
Daher sollen die Befugnisse des Bundesbeauftragten für Datenschutz nach dem Willen der FDP-Fraktion um die Möglichkeit erweitert werden, die Datenverarbeitung vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken oder ein Verbot zu verhängen



Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Stärkung der Datenschutzaufsicht" (19/29761) vorgelegt. Damit sollen die Befugnisse des Bundesbeauftragten für Datenschutz im Falle von Datenschutzverstößen außerhalb des Anwendungsbereichs der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erweitert werden. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, ergänzt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und setzt auch die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz um. Dabei enthalte das neue BDSG für den Bereich der Polizei und Justiz viele spezielle Regelungen, insbesondere auch die Datenschutzaufsicht für diesen Bereich. Die dort geregelten Aufsichtsbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) genügten jedoch nicht den unionsrechtlichen Vorgaben.

Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, sieht der Bundesgesetzgeber nach dem neuen BDSG für den BfDI lediglich die Instrumente Beanstandung, Aufforderung zur Stellungnahme sowie Warnung als Aufsichtsbefugnisse vor. Der Wortlaut der unionsrechtlichen Vorgaben verlange jedoch, dass die Aufsichtsbehörden über "wirksame Abhilfebefugnisse" verfügen müssen.

"Als wirksam werden, neben Beanstandung und Warnung, demnach unter anderem Befugnisse angesehen, die es der Aufsichtsbehörde ,gestatten einen Verantwortlichen (... ) anzuweisen, Verarbeitungsvorgänge (...) mit den nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften in Einklang zu bringen (...) oder eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung, einschließlich eines Verbots, zu verhängen'", heißt es in der Begründung weiter.

Daher sollen die Befugnisse des Bundesbeauftragten nach dem Willen der Fraktion um die Möglichkeit erweitert werden, die Datenverarbeitung vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken oder ein Verbot zu verhängen. Ferner soll der Aufsichtsbehörde das Recht zugestanden werden, "Verstöße gegen das BDSG den Justizbehörden zur Kenntnis zu bringen und gegebenenfalls die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu betreiben". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 23.09.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen