Finanzierung von Anti-TTIP-Kampagnen


Finanzierung von Kampagnen gegen TTIP und andere Freihandelsabkommen durch Mittel des Bundes und der EU-Institutionen
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Zuschüsse des Bundes in den letzten zehn Jahren für NGOs




Die Deutsche Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, ob Teile der finanziellen Zuschüsse der EU-Institutionen für Nichtregierungsorganisationen (NGO) möglicherweise direkt oder indirekt für Kampagnen gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP beziehungsweise gegen andere Freihandelsabkommen eingesetzt worden sind. Zudem wisse sie nicht, welche Organisationen offizielle Mitglieder der Netzwerke "Stop TTIP", "Stop CETA" sowie des "Netzwerks Gerechter Freihandel" seien, schreibt sie in einer Antwort (19/16299) auf eine Kleine Anfrage (19/15948) der FDP-Fraktion.

Allerdings habe von 2013 bis 2015 das Projekt "Internationale NGO-Vernetzung zu Querschnittsfragen von Handel und Umwelt und fachliche Begleitung aktueller Freihandels-Verhandlungen" eine Zuwendung in Höhe von 105.350 Euro aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums erhalten. Dessen Ziel sei es gewesen, den zivilgesellschaftlichen Organisationen zu ermöglichen, am öffentlichen Diskurs teilzunehmen und sich in die "wichtige Debatte" über die Freihandelsabkommen einzubringen, betont die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 03.04.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

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