Gesetzentwurf: Schutz von Genossenschaften
Schutz der Rechtsform der Genossenschaft, die "Marke Genossenschaft", vor solchen Geschäftsmodellen, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden können
Beitrag zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen
Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften vorgelegt (20/1533). Eine wortgleiche Vorlage (19/11467) war zum Ende der 19. Wahlperiode für erledigt erklärt worden. Mit dem Gesetz sollen Genossenschaften vor Geschäftsmodellen, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden, geschützt werden, heißt es in der Vorlage unter Verweis auf die Fälle Eventus, Grundwerte und GenoGen in jüngerer Zeit.
Gleichzeitig soll es zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen beitragen. Zu diesem Zweck soll im Genossenschaftsgesetz eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlagegenossenschaft vorgenommen werden, um sowohl den Verbrauchern als auch den Genossenschaften zu signalisieren, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände werden verpflichtet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme, dass nach ihrer Ansicht bereits im Jahr 2017 "durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften sowie im Jahr 2020 durch die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und durch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verschiedene Regelungen in Kraft getreten sind, um die Geschäftsmodelle unseriöser Kapitalanlage-Genossenschaften zu verhindern beziehungsweise zu erschweren". Der Gesetzgebungsbedarf sei daher "weitgehend ausgeschöpft". Die Bundesregierung plane jedoch eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes, die "auch weitere punktuelle Änderungen und Klarstellungen in Bezug auf unzulässige Kapitalanlage-Genossenschaften enthalten soll. Dabei wird sie die Vorschläge des Bundesrates berücksichtigen". (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 05.07.22
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