Insolvenz von Reiseveranstaltern


Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht
Warum sieht die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet an, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben



Um die Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/27047). Hintergrund ist der Regierungsentwurf für ein Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, der nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Unklarheiten aufweise.

Sie wollen unter anderem wissen, warum die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet ansieht, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben.

Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wer diese gründen soll, wer die Gesellschafter sein sollen und ob der Fonds ausreichend bemessen ist, um den europarechtlichen Vorgaben zu genügen.

Auch fragen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung zum Vorschlag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes steht, der vorsehe, zum Schutz der Reisenden eine persönliche Haftung des Geschäftsführers von Pauschalreiseveranstaltern bei Verstößen gegen die Insolvenzsicherungspflicht einzuführen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) verpflichtet Reiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden geleisteten Vorauszahlungen und den Rücktransport der Reisenden abzusichern. Nach gegenwärtiger Rechtslage bestimmt in Deutschland § 651r BGB, dass die Absicherung durch Versicherungen, Bankbürgschaften oder Bankgarantien durchgeführt werden kann. Der Kundengeldabsicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Mio. Euro begrenzen, § 651r Absatz 3 Satz 3 BGB.

Infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2019 wurde offenbar, dass die Deckungssumme von 110 Mio. Euro pro Geschäftsjahr und Kundengeldabsicherer nicht ausreichend ist, um alle Ansprüche der Reisenden bei der Insolvenz eines großen Reiseveranstalters abzudecken. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Februar 2021 einen Regierungsentwurf für ein Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften erarbeitet. Dieser Regierungsentwurf weist nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Unklarheiten auf.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 01.06.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen