Insolvenz von Reiseveranstaltern


Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht
Warum sieht die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet an, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben



Um die Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/27047). Hintergrund ist der Regierungsentwurf für ein Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, der nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Unklarheiten aufweise.

Sie wollen unter anderem wissen, warum die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet ansieht, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben.

Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wer diese gründen soll, wer die Gesellschafter sein sollen und ob der Fonds ausreichend bemessen ist, um den europarechtlichen Vorgaben zu genügen.

Auch fragen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung zum Vorschlag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes steht, der vorsehe, zum Schutz der Reisenden eine persönliche Haftung des Geschäftsführers von Pauschalreiseveranstaltern bei Verstößen gegen die Insolvenzsicherungspflicht einzuführen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) verpflichtet Reiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden geleisteten Vorauszahlungen und den Rücktransport der Reisenden abzusichern. Nach gegenwärtiger Rechtslage bestimmt in Deutschland § 651r BGB, dass die Absicherung durch Versicherungen, Bankbürgschaften oder Bankgarantien durchgeführt werden kann. Der Kundengeldabsicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Mio. Euro begrenzen, § 651r Absatz 3 Satz 3 BGB.

Infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2019 wurde offenbar, dass die Deckungssumme von 110 Mio. Euro pro Geschäftsjahr und Kundengeldabsicherer nicht ausreichend ist, um alle Ansprüche der Reisenden bei der Insolvenz eines großen Reiseveranstalters abzudecken. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Februar 2021 einen Regierungsentwurf für ein Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften erarbeitet. Dieser Regierungsentwurf weist nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche Unklarheiten auf.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 01.06.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen