Kartellrechtliche Prüfung der 50+1-Regelung


Seit 2018 läuft beim Bundeskartellamt (BKartA) ein Prüfverfahren zur sogenannten "50+1-Regel" der Deutschen Fußball Liga (DFL) nach § 32c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Insbesondere für die Beurteilung des Verhaltens von Sportverbänden gebe es europäische Rechtsprechungen zur Reichweite des Kartellverbots, schreibt die Bundesregierung



Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) ist in der Vergangenheit als Unternehmensvereinigung im Sinne des Kartellverbots eingestuft worden, damit dürften kartellrechtliche Vorschriften grundsätzlich anwendbar sein. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30227) auf eine Kleine Anfrage (19/29473) der FDP-Fraktion zur "50+1-Regelung. Die Regelung behandelt nach Darstellung der Fragesteller vornehmlich die Stimmrechtsmehrheit von Vereinen nach einer Ausgliederung der Profispielerabteilung in eine eigenständige Kapitalgesellschaft.

Insbesondere für die Beurteilung des Verhaltens von Sportverbänden gebe es europäische Rechtsprechungen zur Reichweite des Kartellverbots, schreibt die Bundesregierung. Für marktbeherrschende beziehungsweise -mächtige Unternehmen sehe das deutsche und europäische Kartellrecht zudem ein Diskriminierungsverbot vor. "Aus Sicht der Bundesregierung müssen die 50+1-Regel wie auch die sonstigen Lizenzierungsbedingungen der DFL sich an diesen Vorschriften und den Vorgaben der Rechtsprechung messen lassen."

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit 2018 läuft beim Bundeskartellamt (BKartA) ein Prüfverfahren zur sogenannten "50+1-Regel" der Deutschen Fußball Liga (DFL) nach § 32c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Frage "ob die Anwendung der 50+1-Regel im Rahmen der jährlichen Lizenzierungsverfahren und das Antragsverfahren zur Erlangung einer Ausnahme von der 50+1-Regel gegen das Kartellrecht verstoßen" (Jahresbericht des Bundeskartellamts 2019).

Die Deutsche Fußball Liga machte bei der Erlassung der "50+1-Regel" im Rahmen der Normierung von 50+1, § 8 der DFL-Satzung von ihrer Satzungsautonomie Gebrauch. Die Regelung behandelt vornehmlich die Stimmrechtsmehrheit von Vereinen nach einer Ausgliederung der Profispielerabteilung in eine eigenständige Kapitalgesellschaft. Nach Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamtes ist dieses Verfahren noch laufend und ein Abschluss nicht absehbar. Die "50+1-Regel" befindet sich seit Jahren im Zentrum einer mitunter sehr emotional geführten Debatte, welche auch zu verschiedenen juristischen Schlussfolgerungen geführt hat (u. a. Becher/ Burbach, Bonner Rechtsjournal 2/2018).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 15.10.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen