Keine Ausweitung der Gold-Besteuerung
Gold-ETCs: Bei diesen Kapitalanlagen handelt sich um "Exchange Traded Commodities" (ETC) in Form von Inhaberschuldverschreibungen
Nach Angaben der Bundesregierung ist das Volumen des Handels mit den sogenannten Gold-ETCs seit 2018 stark gestiegen
Die Deutsche Bundesregierung plant keine Ausweitung der Besteuerung bei sogenannten Gold-ETCs. Bei diesen Kapitalanlagen handelt sich um "Exchange Traded Commodities" (ETC) in Form von Inhaberschuldverschreibungen, bei denen die Käufer eine Lieferung von physischem Gold verlangen können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21688) mit. Die Abgeordneten hatten in der Vormerkung zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass Gewinne beim Verkauf solcher Gold-ETCs bisher steuerfrei seien, wenn der Anleger die Wertpapiere länger als zwölf Monate gehalten habe.
Unter Berufung auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz schrieb die FDP-Fraktion, die dort vorgesehenen Änderungen hätten zur Folge, dass zum Beispiel Gewinne aus der Veräußerung von Goldpapieren vom 1. Januar 2021 der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegen würden.
Nach Angaben der Bundesregierung ist das Volumen des Handels mit den sogenannten Gold-ETCs seit 2018 stark gestiegen. Seien 2018 an den Handelsplätzen noch Wertpapiere dieser Art mit einem Volumen von 152,3 Millionen Euro gehandelt worden, so sei das Volumen 2019 auf 431,7 Millionen gestiegen. Im ersten Halbjahr 2020 habe es bereits 556,8 Millionen Euro betragen. Für inländische private Haushalte betrage der Wert der in Deutschland verwahrten ETC-Bestände zum Stichtag 30. Juni 2020 inzwischen 6,7 Milliarden Euro. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.11.20
Newsletterlauf: 14.12.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Rechtsposition von Hinweisgebern
Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode hat im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen, stattgefunden. Dabei ging es diesmal nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren.
-
Union fordert mehr Einsatz beim Data Act
Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion (20/6181) in einem Antrag. Im Antrag fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act "eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft" ermöglicht werde.
-
Hub für neue KI-Entwicklungen
Der Digitalausschuss des Bundestags hat in einer öffentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten. Dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starte und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft fallen könnten, berichtete Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium dem Ausschuss.
-
Skandal: Wegfallen der Bußgeldregelung
Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf (20/5664) der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für "Null-Beschäftiger" wiederum kritisierten einige Experten. Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand.
-
Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH
Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453).