Klarheit über Finanzanlagenvermittler


Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht



Schätzungsweise 80 Prozent der 37.974 Finanzanlagenvermittler haben zugleich eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18217) auf eine Kleine Anfrage der FDP Fraktion (19/17375) mit. Für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler seien derzeit die Länder zuständig, die diese Aufgabe entweder auf die Gewerbebehörden oder auf die Industrie- und Handelskammern übertragen hätten. Dagegen obliege die Aufsicht über Versicherungsvermittler bundesweit den Industrie- und Handelskammern.

Durch die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolge einer Angleichung an die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen, erläutert die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 13.07.20


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