Konkreter Schutz vor Mobbing


Etablierung eines Mobbingbegriffs in der Rechtsprechung
Linke: Im Arbeitsschutzgesetz soll Mobbing als eigenen Rechtsbegriff definiert werden




Beschäftigte sollten besser vor Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte geschützt werden. Diese Ansicht vertrat eine knappe Mehrheit der geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Gegenstand der Anhörung waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/16480) unter anderem, das Arbeitsschutzgesetz entsprechend zu ergänzen und Mobbing als eigenen Rechtsbegriff zu definieren. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/6128) von der Deutschen Bundesregierung, ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz zu erarbeiten und darin Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu definieren.

Gegen diese Initiativen argumentierte unter anderem der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing, indem er darauf verwies, dass jede Konkretisierung des Mobbingbegriffs zugleich eine Begrenzung bedeuten würde. Das sei aber angesichts der Bandbreite der Fälle, um die es jeweils gehe, schwierig, so Thüsing. Dieser Auffassung schlossen sich auch Roland Wolf für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bissels an. "Es gibt keine Lücke, denn es wird etwas gefordert, was es derzeit im Arbeitsrecht schon gibt", sagte Bissels.

Für gesetzliche Konkretisierungen sprach sich dagegen der Deutsche Gewerkschaftsbund aus. Deren Vertreterin Micha Klapp sagte: "Ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing ist grundsätzlich richtig. Der Erfolg hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab." Denn derzeit sei die Ausübung der Rechte, die es zweifellos gebe, ein großes Problem. Das müsste sich mit einem neuen Gesetz ändern, betonte Klapp. Thomas Berger, ebenfalls Arbeitsrechtler, führte aus, dass das Arbeitsschutzgesetz eigentlich genüge und eine gute Grundlage zum Schutz vor Mobbing biete. Das Problem sei jedoch, dass es Firmen gebe, die sich systematisch nicht daran halten wollten.

"Deshalb braucht es eine Konkretisierung", sagte Berger. Dieter Zapf, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie, begrüßte in seiner Stellungnahme zwar die Etablierung eines Mobbingbegriffs in der Rechtsprechung. Dies sei jedoch nicht unproblematisch, da das Problem der meisten Gerichtsverfahren die schwierige Beweislage sei. Das würde sich durch einen solchen Begriff nicht grundlegend ändern, so Zapf. Er empfahl, Mobbing als eigenen Abschnitt in das Arbeitsschutzgesetz mit aufzunehmen. Peter Wickler, ehemaliger Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen, kritisierte, die von der Justiz derzeit angewendeten Mobbingschutzkonzeptionen glichen einem Flickenteppich und hätten zu einer Zersplitterung der Rechtsschutzlage geführt. Allein deshalb müsse der Gesetzgeber eine allgemeingültige Kodifizierung des Mobbingschutzes anstreben, betonte er. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 16.04.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen