Kontrollen in Callcentern
Arbeitsbedingungen und Entlohnung in der Callcenter-Branche
Beschäftigte sollen meist nicht nur nahe des Mindestlohns vergütet werden, sondern laut des Depressionsatlas der Techniker Krankenkasse werden in der Branche auch die allermeisten Krankheitstage hier wegen psychischer Belastung eingereicht
Im Jahr 2019 hat das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Callcenter-Branche bei 2.049 Euro gelegen, im Vergleich dazu hat das Entgelt über alle Branchen für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte 3.401 Euro betragen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21438) auf eine Kleine Anfrage (19/20782) der Fraktion Die Linke. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im vergangenen Jahr 70 Arbeitgeberprüfungen veranlasst und 125 Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet hat.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Callcenter-Branche boomt und wird als Wachstumsmarkt bezeichnet. Ein weiteres Wachstum für die kommenden Jahre wird prognostiziert. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Wertschöpfung auch bei den Beschäftigten ankommt. Immer wieder kommt es zu Berichten über schlechte Arbeitsbedingungen wie die oft niedrige Bezahlung und enormen Belastungen in der Branche.
So sollen Beschäftigte meist nicht nur nahe des Mindestlohns vergütet werden, sondern laut des Depressionsatlas der Techniker Krankenkasse werden in der Branche auch die allermeisten Krankheitstage hier wegen psychischer Belastung eingereicht.
Außerdem nehmen die Fragesteller Berichte über fehlende Tarifbindung und gesetzliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sowie fehlende betriebliche Mitbestimmung in vielen Betrieben mit Sorge wahr.
Die Fragesteller wollen deshalb von der Bundesregierung wissen, wie die Situation tatsächlich aussieht.
eingetragen: 18.07.20
Newsletterlauf: 20.10.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.