Kreditwürdigkeit bei Immobiliarverbraucherdarlehen


Gesetzgeber hat angesichts von Auslegungsfragen mit Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis mehrere Klarstellungen der gesetzlichen Vorschriften der Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen
Gutachten zeige auf, so die Bundesregierung, dass die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht zunächst dazu geführt hat, dass zumindest Senioren die Darlehensaufnahme erschwert worden ist



Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vorgelegt (19/32548). Mit der Durchführung der Evaluierung war das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff) beauftragt worden. Hintergrund ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der 2014 Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen europaweit eingeführt wurden. Diese Prüfung soll unter anderem einen besseren Schutz von Verbrauchern vor Überschuldung aufgrund unzureichend geprüfter Finanzierungen gewährleisten. In Deutschland sind die Regelungen 2016 in Kraft getreten.

Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Gesetzgeber angesichts von Auslegungsfragen mit Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis mehrere Klarstellungen der gesetzlichen Vorschriften der Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen. Außerdem hätten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (ImmoKWPLV) weitere Zweifelsfragen geklärt.

Wie es in der Unterrichtung heißt, kommt das iff als Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Kreditvergabepraxis, die auf den neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung aufbaut, den Zweck erfüllt, Verbraucher wirksam vor einem überfordernden Immobilienkredit und einer damit verbundenen Überschuldung zu schützen. Inwiefern sich die Anpassungen in der Praxis auf die Beratungsfälle in den Schuldnerberatungen ausgewirkt haben, habe sich laut iff allerdings bedingt durch den zu kurzen Evaluationszeitraum nicht ermittelt werden können. Nach Einschätzung des Auftragnehmers zeichne sich jedenfalls auch insoweit eine positive Tendenz ab. Das Gutachten zeige weiter auf, so die Bundesregierung, dass die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht zunächst dazu geführt hat, dass zumindest Senioren die Darlehensaufnahme erschwert worden ist. Diese Erschwernis sei jedoch durch die ImmoKWPLV grundsätzlich behoben worden, so dass es sich nur um einen kurzfristigen Effekt gehandelt habe.

Weiter zeige das Gutachten auf, dass zwar teilweise in der Praxis bei Anwendung der neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung noch in wenigen Punkten Unsicherheiten gesehen werden. Das Institut habe daher einen möglichen Handlungsbedarf geprüft. Für sämtliche Fragestellungen sei es dabei zum Ergebnis gekommen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.10.21
Newsletterlauf: 12.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen