Leitung der Antidiskriminierungsstelle


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das Amt der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis ausgestaltet




Der Deutsche Bundestag soll künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wählen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1332) zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor.

Das Vorschlagsrecht soll die Bundesregierung behalten, ernannt und vereidigt werden soll die gewählte Person durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Die Amtszeit soll laut Gesetzentwurf auf fünf Jahre bei einmaliger Wiederwahl begrenzt werden.

Das bisherige Besetzungsverfahren für dieses Amt, bei dem bislang die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Leiterin oder den Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte, habe in der Vergangenheit zu Konkurrentenklagen geführt, heißt es in der Vorlage. Seit 2018 sei das Amt deshalb unbesetzt geblieben. Die derzeit geltende Regelung zu Besetzung der Leitungsstelle biete "keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Besetzungsentscheidungen", schreiben die Fraktionen. Die geplante Neuregelung solle nun Rechtssicherheit und Klarheit über die Rolle der Antidiskriminierungsstelle im Gefüge der Bundesverwaltung schaffen und zudem deren Unabhängigkeit unterstützen, heißt es im Entwurf weiter.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die nationale Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Menschen. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 17.06.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen