Mehr Schutz durch ePrivacy-Verordnung


Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten schaffen und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle sichern sowie die Datensouveränität zu stärken
Als Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts sei eine abweichende nationale Gesetzgebung grundsätzlich nicht möglich




Der Petitionsausschuss unterstützt die Zielstellung des Vorschlags der EU-Kommission für eine "Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation" (ePrivacy-Verordnung), ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten zu schaffen und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle zu sichern sowie die Datensouveränität zu stärken. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke, eine Petition zum Thema Datenschutz bei Smartphones dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat "als Material" zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht" sowie das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".

Mit der Petition wird gefordert, Services und Dienste in Deutschland zu untersagen, die Zugriff auf Datenspeicher von Nutzern nehmen und dabei Daten Dritter, beispielsweise über das Auslesen des Adressbuches im Smartphone in Zusammenhang mit der Nutzung eines Messenger-Dienstes, ausspähen und speichern oder sich sogar eine Weitergabe dieser Daten vorbehalten. Zur Begründung heißt es, bestimmte Messenger-Dienste könnten nur dann verwendet werden, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit dem Auslesen, Speichern und Weiterleiten von Daten aus dem Adressbuch des Nutzers zugestimmt werde. Nichtöffentliche Daten unterlägen jedoch der informationellen Selbstbestimmung und seien nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt, heißt es in der Petition. Dienste und Services regelten über solche AGB-Klauseln also einen "regelmäßig rechtswidrigen Zugriff".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass Zugriffe auf das Adressbuch eines Nutzers durch einen Messenger-Dienst nur dann datenschutzrechtlich zulässig ist, wenn der Nutzer und die von dem Zugriff auf die Kontaktdaten betroffenen Person eingewilligt hätten oder die Voraussetzungen eines gesetzlichen Erlaubnistatbestandes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt seien. Unbefugte Synchronisation der Kontaktdaten sei damit nicht zulässig und könne unter der DSGVO mit erheblichen Bußgeldern sanktioniert werden, schreiben die Abgeordneten.

Im Hinblick auf die mit der Petition angeregte Gesetzesänderung habe der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darauf hingewiesen, dass die DSGVO "unmittelbar anwendbares Unionsrecht" sei, das Anwendungsvorrang vor deutschem Recht genieße, heißt es in der Vorlage. Als Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts sei eine abweichende nationale Gesetzgebung grundsätzlich nicht möglich. Eine Öffnungsklausel, die nationale Ausgestaltungen oder Abweichungen ermöglicht, sei in diesem Bereich nicht vorgesehen.

Die ePrivacy-Verordnung, so heißt es weiter, solle durch die anvisierte Gleichstellung der internetbasierten Anbieter mit den herkömmlichen Telekommunikationsdiensten insgesamt die Sicherheit der Kommunikationswege erhöhen, bisherige Rechtslücken schließen und somit für die Rechte von Privatpersonen einen höheren Schutz gewährleisten. Angesichts der andauernden Beratungen auf europäischer Ebene empfiehlt der Petitionsausschuss die angeführte Materialüberweisung "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 30.04.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen