Politisch motivierte Desinformation
Vorgehen gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen
Desinformation keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen
Ein mögliches Vorgehen von Bürgern gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12316) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11930). Danach können Bürger mögliche Online-Desinformationskampagnen direkt bei den Plattformbetreibern melden. Diese müssen nach dem Digital Services Act (DSA) "zwingend ein Melde- und Abhilfeverfahren bereithalten", wie die Bundesregierung ausführt. Der DSA werde in Deutschland mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) konkretisiert. Meldungen müssten zeitnah bearbeitet und rechtswidrige Inhalte zügig entfernt werden. Etwaige Beschwerden könnten an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat sich wiederholt über den Einfluss ausländischer Desinformationen auf den politischen Willensbildungsprozess in Deutschland besorgt gezeigt. Der Kampf dagegen bildet neben dem Krieg in der Ukraine einen der Informationsschwerpunkte der Bundesregierung. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat listet beispielhaft Fälle russischer Desinformation auf, während der diplomatische Dienst der Europäischen Union sogar eine Datenbank dazu führt (https://euvsdisinfo.eu/). Auch zum aktuellen israelisch-palästinensischen Konflikt hat die Bundesregierung eine Reihe von Klarstellungen.
Entgegen dieser Schwerpunktsetzung ist Desinformation jedoch keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen aufzufassen. Gezielte Fehlinformationen können auch im Inland produziert oder perpetuiert werden. Propaganda, eine der verschiedenen Formen von Desinformation, kann definiert werden als „staatlich oder politisch motivierte Desinformation, die darauf abzielt, öffentliche Meinungen zu kontrollieren oder zu manipulieren“ (schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Judith Möller zur 56. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 15. Mai 2024, S. 1, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-pa-kultur-56-sitzung-1001872). A priori kann diese Propaganda nicht nur von ausländischen Autokratien, sondern auch von demokratisch gewählten Regierungen ausgehen, etwa indem sie Falschdarstellungen aus den Medien aufgreifen und wiederholen, ohne sie kritisch zu hinterfragen. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 23.09.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.