Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH


Bund will vorerst an juris GmbH beteiligt bleiben
Das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (kurz: juris GmbH) ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, bei dem der Bund mit 50,012 Prozent die Mehrheit der Anteile hält



Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453). Den Angaben zufolge hält der Bund aktuell 50,01 Prozent an der Gesellschaft. Die Unionsfraktion hatte in der Anfrage zahlreiche Aspekte rund um die Beteiligung des Bundes an dem juristischen Informationsdienst thematisiert.

Hintergrund der Anfrage war die Diskussion über das inzwischen eingestellte Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH. Ein vom Bundesministerium für Justiz beauftragtes Gutachten hatte darin eine Verletzung des Grundsatzes der Staatsferne der Presse gesehen.

Wie die Bundesregierung in der Antwort ausführt ist nach ihrer Auffassung die Mehrheitsbeteiligung zum einen zur kontrollierten Durchführung des auf mehrere Jahre angelegten Entflechtungsprozesses erforderlich. Zum anderen solle so der "fachliche Einfluss" des Bundesverfassungsgerichtes sowie aller anderen oberen Bundesgerichte auf die geplante Neuordnung des Rechtsinformationssystems des Bundes sichergestellt und ein reibungsloser Übergang zum neuen System sichergestellt werden.

Aktuell betreibt die juris GmbH als Verwaltungshelferin das Rechtsinformationssystem und erhält seit 2001 demnach zur Erfüllung dieser Aufgabe exklusiv die Entscheidungen der einzelnen Bundesgerichte. Diese "besondere Rechtsstellung" solle noch in dieser Legislaturperiode beendet werden, schreibt die Bundesregierung.

Der Bund baut mittels der DigitalService GmbH seit Anfang 2022 ein Rechtsinformationssystem, das aus "bundeseigener Datenhaltung, Datenerfassung und Rechtsinformationsportal" bestehen soll, auf. Das im Auftrag des Bundesjustizministeriums entwickelte neue Portal werde "der Allgemeinheit insbesondere Rechtsprechung, aber auch Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes einschließlich umfangreicher Metadaten als Open Data zur Verfügung stellen".

Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung schreibt, sei es ihr aufgrund der umfangreichen, insgesamt 108 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage sowie der nicht gewährten Fristverlängerung durch die Union nicht möglich gewesen, alle Fragen vollumfänglich zu beantworten. Dies trifft überwiegend auf Fragen zu Vorgängen vor 2001 zu. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 31.03.23
Newsletterlauf: 27.06.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen