Schaden: 38,5 bis 40 Milliarden Euro
Kleine Anfrage zu Cum-Ex- und Cum-Cum-Steuerskandal
Unterlagen für die Aufklärung des Cum-Cum-Steuerskandals
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zum Thema "Verjährung von Steuerbetrug durch Cum-Ex und Cum-Cum" gestellt (21/310). Den Schaden für den Fiskus aus diesen Formen der Steuergestaltung beziffert die Fragestellerin auf 38,5 bis 40 Milliarden Euro.
In der Anfrage erkundigt sich die Fragestellerin nach der Anzahl von Cum-Ex- und Cum-Cum-Verdachtsfällen, der Schadenshöhe und der Anzahl der Verjährungen. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung den Verdacht der früheren Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker teile, dass Cum-Cum-Geschäfte weiter stattfänden.
Auch die bereits im Parlament debattierte Frage, ob wichtige Unterlagen für die Aufklärung des Cum-Cum-Steuerskandals eventuell bald vernichtet werden können, thematisiert die Fraktion.
Gefragt wird ferner nach der Anzahl der Stellen für Staatsanwälte, die mit Cum-Ex-Fällen befasst sind. Eine weitere Frage bezieht sich auf die Blockchain-Technologie und eine von der Bundesregierung beauftragte Studie mit dem Titel "Untersuchung zur Eignung der Blockchain-Technologie als Mittel gegen Gestaltungen zur Umgehung der Besteuerung von Dividendenzahlungen".
Link zum Cum-Cum-Debatten-Bericht: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/die-zeit-laeuft-ab. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.06.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.