Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Digitale Zeitenwende für Deutschland mit der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung einleiten
Bundesregierung soll Zertifizierungsschema für die EUDI-Wallets einzurichten, das mit Zertifizierungsschemata in anderen europäischen Mitgliedsstaaten kompatibel ist
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen. Sie solle Bürger und Unternehmen befähigen, sich im digitalen Raum sowohl ausweisen als auch eine Vielzahl von Nachweisen digital sicher aufbewahren zu können.
Wichtigstes Element der "eIDAS 2.0"-Verordnung sei die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, jedem Bürger und Unternehmen des eigenen Landes eine EUDI-Wallet zur Verfügung zu stellen, die auf dem Smart Phone gespeichert werden kann.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, ein Zertifizierungsschema für die EUDI-Wallets einzurichten, das mit Zertifizierungsschemata in anderen europäischen Mitgliedsstaaten kompatibel ist. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion bei der Registermodernisierung sowie bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene die Kompatibilität mit der EUDI-Wallet sicherstellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, bei der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung beziehungsweise der Einführung der EUDI-Wallet eine umfassende barrierefreie Nutzbarkeit für die Bürger sicherzustellen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.11.24
Newsletterlauf: 17.02.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.