Verfallsdatum soll definiert werden


Definition eines Verbrauchsverfallsdatums wird erarbeitet
Zeitpunkt des voraussichtlichen Verderbs eines Lebensmittels



Das Max Rubner-Institut (MRI) erarbeitet die Definition eines Verbrauchsverfallsdatums (VVD). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12631) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12222) zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung hervor.

In der Antwort heißt es weiter, dass das MRI ausgewählte Lebensmittel darauf prüft, ab wann diese als verdorben eingestuft werden müssen und wie deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vergeben wurde.

Das MRI führe außerdem Untersuchungen zum Verbraucherverständnis und zur Verbrauchererwartung hinsichtlich eines zusätzlichen VVD auf der Verpackung neben dem MHD durch.

Die Ausgestaltung des Verbrauchsverfallsdatums setze allerdings die Kenntnis des Zeitpunkts des voraussichtlichen Verderbs eines Lebensmittels voraus. Ein VVD müsse so ausgestaltet werden, dass eine klare Information der Verbraucher gewährleistet und eine Irreführung ausgeschlossen ist. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 11.07.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen