Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

"Health Claims"-Verordnung in Kraft


Seit dem 01.07.07 gilt die "Health Claims"-Verordnung der EU: Lebensmittel-Herstellern und Werbeagenturen droht Abmahnwelle
"Health Claims"-Verordnung schafft Rechtsunsicherheit - Listen fehlen, Übergangsregelungen sind komplex


(04.07.07) - Herstellern von Lebensmitteln und Werbeagenturen drohen Abmahnungen und Vertriebsstopps für ihre Produkte. Der Grund: Seit dem 01.07.07 gilt die "Health Claims"-Verordnung der EU. Sie macht strenge Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Werbeaussagen über Nahrungsmittel.

Was nicht erlaubt ist, gilt als verboten. Das nährwertbezogene Versprechen "enthält viel Eiweiß" ist beispielsweise nur zulässig, wenn Proteine nachweislich mindestens 20 Prozent des gesamten Brennwerts eines Lebensmittels ausmachen.

Das Problem sind jedoch nicht nur neue strenge Vorschriften mit komplexen Übergangsfristen, sondern auch Regelungslücken. "Die Rechtsunsicherheit ist groß", sagt Dr. Danja Domeier, Expertin für Lebensmittelrecht bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. Die EU hat noch keine Nährwertprofile und Listen veröffentlicht, die Auskunft darüber geben, unter welchen Voraussetzungen Angaben wie "gut für den Kreislauf", "stärkt die Knochen" oder "fördert die Entwicklung Ihrer Kinder" noch erlaubt sind.

Domeier rechnet deshalb damit, dass streitsüchtige Unternehmen und Anwälte sich die neue und unsichere Rechtslage zu nutze machen könnten, um Grenzen der eigenen Werbung auszuloten, die Konkurrenz einzuschüchtern oder Geld zu verdienen. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, dem drohen Vertriebs- und Werbungssperren für ein Produkt.

"Wer nicht aufpasst, für den kann es teuer und unangenehm werden", mahnt die Anwältin. (Nörr Stiefenhofer Lutz: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Bekämpfung der Finanzkriminalität

    Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt.

  • Bundesregierung will Onlinezugangsgesetz ändern

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/8093) zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz) vorgelegt.

  • Auf Missstände aufmerksam machen

    Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ziel ist unverändert, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können.

  • Gesetzentwurf: Durchführung zweier EU-Verordnungen

    Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem ("Entry/Exit System - EES") und über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) (20/5333) frei gemacht.

  • Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen

    Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen