OSZE fordert zügige Veröffentlichung von Parteispenden in Deutschland Transparency: "Im Informationszeitalter ist es schwer verständlich, warum Großspenden über 50.000 Euro nicht 48 Stunden nach ihrem Eingang auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden können"
(23.12.09) - Die Organisation für Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa (OSZE) hat ihren Bericht zu den Bundestagswahlen im September 2009 veröffentlicht. Er basiert auf den Ergebnissen der Wahlbeobachtungsmission, die durch die OSZE vom 13. September bis 1. Oktober nach Deutschland gesandt worden war. Im Bericht wird die langsame Veröffentlichung von Parteispenden bemängelt. Dies war bereits zuvor durch den Europarat kritisiert worden. Weiterhin wird das unhandliche Format der veröffentlichten Daten zu Parteispenden kritisiert. Dies erschwert eine Analyse der Daten zu Parteispenden.
Jochen Bäumel, Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland: "Im Informationszeitalter ist es schwer verständlich, warum Großspenden über 50.000 Euro nicht 48 Stunden nach ihrem Eingang auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden können".
In Deutschland ist die Veröffentlichung von Parteispenden ab einer Höhe von 10.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben. Dies geschieht in den Jahresberichten der Parteien. Dadurch werden Spenden vom Januar eines Jahres frühestens etwa 18 Monate später veröffentlicht. Bei Spenden über 50.000 Euro ist eine zeitnahe Veröffentlichung vorgesehen. Die Veröffentlichung erfolgt lediglich einmal im Monat, so dass Großspenden mitunter erst sechs Wochen nach ihrem Eingang veröffentlicht werden.
Um eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung sowie mehr Transparenz etwa bei Parteisponsoring und bei Parteispenden geht es in einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/9147).
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (20/4255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4023) auf die Antwort, die sie bereits dem AfD-Abgeordneten Christian Wirth am 8. Juli 2022 auf dessen schriftliche Frage (20/2692) gegeben hatte. Weitere Erkenntnisse lägen ihr nicht vor. Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein Medienbericht über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.
Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.
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