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EU-Datenschutzrichtlinie

Vertraulichkeit und Integritätskontrollen für Netzwerke, Systeme und Daten mit personenbezogenen Informationen EU-Datenschutzrichtlinie (in der Version v. Juli 2002)

EU

(16.10.06) - Die EU-Datenschutzrichtlinie verpflichtet jeden Mitgliedsstaat EU, Gesetze zu erlassen, die eine Einhaltung der Vertraulichkeit und Integritätskontrollen für Netzwerke, Systeme und Daten mit personenbezogenen Informationen, festlegen.

Gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie ist es jedem Unternehmen, das in der EU Geschäfte tätigt, untersagt, persönliche Daten an Länder, die keinen ähnlichen Schutz persönlicher Daten vorsehen, weiterzugeben.

Unterschied zu US-Gesetzen

>> US-Gesetze zielen auf Beziehung zwischen Unternehmen und dessen externen Kunden.
>> Die EU-Datenschutzrichtlinie schließt ausdrücklich die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern in die Kundeninformationen mit ein.

Konkret müssen alle erfassten personenbezogenen Daten vor zufälliger oder nicht rechtmäßiger Zerstörung, Verlust oder Änderung und unberechtigter Offenlegung oder unberechtigtem Zugriff geschützt werden.
Alle seinerzeit 15 Mitgliedstaaten der EU haben gemäß dieser Richtlinie entsprechende Gesetze erlassen.

Daten von EU-Bürgern dürfen nur in solche Länder mit vergleichbarer Regelung exportiert werden.
Resultat: USA führten Prinzip des "Sicheren Hafens“ ein (Unternehmen verpflichten sich freiwillig zu Regeln des Datenschutzes.

Hier finden Sie weitere Informationen zur:
Europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
(ra)

Druckbare Version

Basel II - Anleitung zur Risikoberechnung