Alliance for Zero-Emission Aviation - AZEA
74 Unternehmen treten der Allianz für eine emissionsfreie Luftfahrt bei
Solide Grundlage, um einen Plan für den Ausbau wasserstoff- und elektrobetriebener Flugzeuge auszuarbeiten
Die EU-Kommission hat die Liste der ersten Mitglieder der Allianz für einen emissionsfreien Luftverkehr (Alliance for Zero-Emission Aviation, AZEA) veröffentlicht. Die Liste umfasst 74 Unternehmen aus der gesamten Luftfahrtbranche, dazu gehören Unternehmen, Fluggesellschaften, Flugzeugvermieter, Flughäfen, Energieversorger, Wirtschaftsverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Aus Deutschland sind beispielsweise das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Hamburg Aviation dabei. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat die Allianz für einen emissionsfreien Luftverkehr am 24. Juni 2022 ins Leben gerufen.
Die Allianz befasst sich mit verschiedenen Aspekten im Zusammenhang
>> mit den Kraftstoff- und Infrastrukturanforderungen von Wasserstoff- und Elektroflugzeugen an Flughäfen,
>> der Beschaffung von erneuerbaren Kraftstoffen und Strom,
>> der Normung und Zertifizierung,
>> den Praktiken für Fluggesellschaften und
>> dem Flugverkehrsmanagement.
Mit insgesamt 74 Mitgliedern aus der EU und darüber hinaus verfügt die Allianz über eine solide Grundlage, um einen Plan für den Ausbau wasserstoff- und elektrobetriebener Flugzeuge auszuarbeiten.
Als nächsten Schritt wird die AZEA ihre erste Generalversammlung am 14. November 2022 in Brüssel abhalten (weitere Einzelheiten auf der Website der Allianz). Die Allianz ist weiterhin offen für alle interessierten Akteure, die Mitglied werden möchten. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 27.09.22
Newsletterlauf: 05.12.22
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.